Frage: Eltern- und Kindergeldantrag

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Kinder- und Elterngeld beantragt man ja erst nach der Geburt und man sendet die Anträge an die zuständige Familienkasse und Elterngeldstelle. Ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung beider Anträge länger als einen Monat dauert. Wir ziehen jedoch ca. einen Monat nach der Geburt in ein anderes Bundesland, somit ändert sich die Zuständigkeit.. Über den Umzug muss ich sowohl die Familienkasse als auch die Elterngeldstelle in Kenntnis setzen. Meine Sorge ist, dass dies die Bearbeitung der Anträge weiter verzögern würde bzw. dass die Bewilligungsbescheide nach unserem Umzug an die alte Adresse versendet werden und wir diese nicht erhalten. Wie könnte ich dieses Durcheinander vermeiden, was würden Sie mir raten? Und passiert der Zuständigkeitswechsel nach einem Umzug automatisch, oder muss ich dann erneut Anträge stellen? Ich habe überlegt, die Anträge erst nach dem Umzug zu stellen, wenn wir bereits umgemeldet sind, allerdings bekommen wir dann das Geld sicherlich noch später.. Vielen Dank im Voraus!

von mäuschenhh am 24.04.2023, 20:01



Antwort auf: Eltern- und Kindergeldantrag

Hallo, ich würde es direkt mit angeben. Was Doji sagt, wusste ich auch nicht, dann ist das ja unkompliziert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2023



Antwort auf: Eltern- und Kindergeldantrag

Mir ist spontan eingefallen, dass ich mit einem Nachsendeauftrag bei der Post die Briefe an die neue Adresse weitergeleitet bekommen kann. Insofern hat sich meine Frage, denke ich, beantwortet. Ich würde die Anträge in dem aktuellen Bundesland stellen und nach dem Umzug die neu zuständigen Behörden informieren. Zumal das Krankenhaus direkt nach der Geburt die Unterlagen an die Familienkasse schickt.

von mäuschenhh am 24.04.2023, 20:16



Antwort auf: Eltern- und Kindergeldantrag

Beim Elterngeld ändert sich die Zuständigkeit nicht (mehr) durch Umzug. Das wurde 2021 abgeschafft. Wenn du deinen Antrag also noch im alten Bundesland stellst, bleibt dein alter Wohnort auch nach dem Umzug weiter für dich zuständig - auch wenn dein Antrag bis dahin noch gar nicht beschieden wurde. Das ist auch wichtig, falls dein Mann später einen eigenen Elterngeldantrag stellen will. Diesen muss er dann auch an die alte (!) Behörde schicken, nicht die Elterngeldstelle deines neuen Wohnortes.

von Dojii am 25.04.2023, 09:58



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