Mitglied inaktiv
Habe eine Frage, bezüglich Rückzahlung von Arbeitslosengeld.Wie ist das wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Normalerweise bekommt man das doch solange bis man dann in den Mutterschutz geht. Bei mir wäre das am 25.04.04 gewesen. Da mein Krümel das aber sehr eilig hatte kam er schon am 16.04.04. Die Krankenkasse hat natürlich das Mutterschaftsgeld zurückgerechnet und so habe ich jetzt ab 05.03.04 - 24.04.04 doppelt Geld erhalten. Dies hab ich aber gar nicht bemerkt da die Krankenkasse ja erst im Mai und dann Rückwirkend gezahlt hat. Nun bin ich zum ersten mal nach der Geburt wieder arbeitslos und das Arbeitsamt hat die Doppelzahlung gesehen. Angeblich hätte ich das merken sollen. Aber da der Kleine so früh kam war ich selber bis Ende April im Krankenhaus und bin dann jeden Tag hingefahren. Da hab ich doch nicht daran gedacht das ich nun schon meinen Mutterschutz hatte(Den ich ja eigentlich nicht hatte). Jetzt soll ich über 1000,00 € zurückzahlen obwohl mein Mann auch Hartz 4 empfänger ist. Ist das denn rechtens, gilt das denn wirklich als Doppelzahlung? Mir stand doch zu dem Zeitpunkt das Arbeitslosengeld zu. Die Krankenkasse hat doch erst viel später gezahlt. Sorry das es jetzt so lang geworden ist aber ich weiß gar nicht wie wir das bezahlen sollen. Vielen Dank im vorraus.
Hallo, da Sie es zu Unrecht erhalten haben, müssen Sie es auch zurückzahlen. Vereinbaren Sie Ratenzahlung! Liebe Grüsse, NB
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