Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, bekanntlich dürfen ab Bekanntgabe der SS keine Überstunden mehr geleistet werden und bei einem 46-Stunden-Vertrag nur noch 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Wie verhält es sich, wenn man die Schwangerschaft erst in der 12.SW bekannt gibt. Können geleistete Überstunden und alle Stunden über 40 Stunden rückwirkend ab Beginn der Schwangerschaft dem Stundenkonto gutgeschrieben und somit "abgefeiert" werden? Es handelt sich um ein normales unbefristetes Arbeitsverhältnis mit 46 Wochenstunden vereinbart. Besten Dank und viele Grüße
Hallo, nein. Man darf bis zu 8,5 Std täglich u 45 Std./Wo. arbeiten. Rückwirkend geht da nichts. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft darf eine Frau noch bis zu 8,5 Std. täglich und bis zu 90 Std. in der Doppelwoche arbeiten. Das sind also immerhin noch 45 Std in der Woche. Diesen Satz verstehe ich nicht: " Können geleistete Überstunden und alle Stunden über 40 Stunden rückwirkend ab Beginn der Schwangerschaft dem Stundenkonto gutgeschrieben und somit "abgefeiert" werden?" Wenn du nach Bekanntgabe der SS nur noch 5 mal 8,5 Std. arbeitest, dann sind das 42,5 Std geleistete Arbeitszeit, du erhältst trotzdem den vollen Lohn wie bisher. Überstunden aus dem Zeitkonto darfst du als Freizeit nehmen.
malini
Ich glaube sie meint, dass ihr rückwirkend die Stunden gutgeschrieben werden, die sie vor Bekanntgabe der Schwangerschaft angesammelt hat und die über den 40 Stunden liegen. Also wenn sie es in der 12. Woche bekannt gibt, die aus den Wochen 1-11... .
Sternenschnuppe
Dass er es erst in der 12. Woche weiss liegt an der Schwangeren selbst.
Mitglied inaktiv
Du hast da eine Menge Denkfehler drin. Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 46 Std. verringert sich nicht, wenn du die Schwangerschaft bekannt gibst. 8,5 h/d bzw. 45 Std/Wo darfst du arbeiten, die Kosten für die 46. Std. übernimmt die Umlagekasse. Die 46. Std ist keine "Überstunde" sondern verbotene Mehrarbeit in Bezug auf MuSchG. Solange du die Schwangerschaft verheimlichst, hast du keinerlei Rechte aus dem Mutterschutzgesetz. Dann bist du zur vollen vertraglichen Leistung verpflichtet. Auch in Bezug auf schweres Heben/Tragen, Gefahrstoffe, Nachtarbeit, Lärm .... Ab Bekanntgabe deiner Schwangerschaft kannst du demnach überhaupt keine Überstunden mehr machen.
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