Rücknahme Teilzeit Rückkehr in den Beruf

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rücknahme Teilzeit Rückkehr in den Beruf

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Ich habe 3 Kinder (3 Jahre und 2 Jungs mit 7 Monaten). Diese sollten ab Oktober diesen Jahres in eine Krippeneinrichtung gehen. Meine Tochter geht bereits in den Kindergarten. Ab Januar 2020 sollte ich wieder arbeiten gehen mit zunächst 24 Stunden. Nun hat mir die Einrichtung die bereits zugesagten Krippenplätze auf Grund nicht vorhandener Betriebserlaubnis für Kinder unter 18 Monaten entzogen. Ich bin natürlich stark am Suchen um andere Plätze zu bekommen, was aber relativ aussichtslos scheint. Was passiert wenn ich keine Plätze finde und somit am 01.01.20 meine Arbeit nicht antreten kann, sondern erst im September 2020. Elternzeit werde ich 6 Jahre in Anspruch nehmen. Habe irgendwelche Konsequenzen zu erwarten? Mit freundlichen Grüßen

von NettiB am 25.01.2019, 13:23



Antwort auf: Rücknahme Teilzeit Rückkehr in den Beruf

Hallo, anders gedacht ist richtig: Ab dem ersten Geburtstag MUSS die Stadt den beiden einen Platz zur Verfügung stellen. Schreiben Sie die Stadt an, setzen Sie eine Frist und drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2019



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