Mitglied inaktiv
guten tag, ich bin beamtin (lehrerin) und derzeit im erziehungsurlaub. zum 15. januar muss ich entscheiden, ob ich, wie ursprünglich geplant, zum neuen schuljahr (2006/07) in den dienst zurückkehre. nun spiele ich aber mit dem gedanken, eventuell im sommer 06 eine erneute schwangerschaft einzugehen, d.h. es könnte sein, dass ich zum neuen schuljahr zwar meine rückkehr angemeldet habe, dann aber schon wieder schwanger bin. könnte das für mich probleme bringen?
Hallo, zum Beamtenrechtn kann ich nichts sagen - jeder Dienstehrr hat ein eigenes. Aber ich kann es mir nicht vorstellen. Gruß, NB
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Hallo, ich bin in einer Volltagsstelle mit 8 h beschäftigt.Meine Vertretung für die Elternzeit wurde mit nur 7h eingestellt,da es nur befristet ist.Meine Frage:Bekomme ich auf jeden Fall meine 8h wieder wenn ich wieder arbeiten gehe oder kann mein AG mich dann ebenfalls auf 7h runterstufen?Ich bin jetzt schon 10 Jahre dort. Vielen Dank.
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