AnjaPia
Hallo Frau Bader, ich bin mir noch nicht sicher wie meine berufliche Zukunft nach der Geburt unserer Tochter aussehen soll und ob bzw. abwann ich einen Kinderkrippenplatz bekommen werde. Zur Zeit habe ich einen unbefristeten AV mit 25 Wochenstunden, denn ich zwar sehr ungern wieder antreten würde, es aber unter Umständen muss. Ich würde sehr gern 2 Jahre beantragen, mit der Bitte bei erhalt eines Krippenplatzes vor der Beendigung des 2. Lebensjahres wieder zurückkommen zu können. Sollte ich auf die Teilzeit in der Elternzeit hinweisen, obwohl ich schon einen Teilzeitvertrag habe und diesen auch so beibehalten würde? Desweiteren würde ich gern meine Elternzeit nutzen um wieder Fuß in meinem gelernten Beruf zu fassen, z.B. mit Hilfe einer Weiterbildung oder ähnlichen. Muss ich diese auch mit meinem AG absprechen. Bleibt die Elternzeit trotz der Weiterbildung bestehen. Wie kann ich das am Besten regeln bzw. wo kann ich mich da hinwenden? Arbeitsagentur ist ja bestimmt nicht die richtige Anlaufstelle wenn man einen bestehenden Arbeitsvertrag hat. Oder? Vielen Dank für Ihre Mühe und einen guten Rutsch ins neue Jahr. AnjaPia
Hallo, beantragen Sie einfach mind. 2 Jahre (dann haben Sie Option auf Verlängerung) u arbeiten in EZ TZ weiter- mit Kü-Schutz. Weiterbildung können Sie machen ich würde aber mit dem AG reden Liebe Grüsse, NB
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