Mitglied inaktiv
Hallo! Hätte mal ne Frage. Bin vor 4 Jahren nach der Elternzeit ins Geschäft zurückgekommen. Nun bin ich wieder schwanger und wollte nach 2 jahren auch wieder arbeiten kommen. Bislang sind meine Arbeitszeiten klar geregelt. Von Montag bis Freitag 10-15 Uhr und der erste Samstag im Monat. Jetzt hat mir mein Chef gleich bei der Schwangerschaftsverkündung gesagt, (ohne das ich es angesprochen habe) das ich so nicht mehr zurück kann/darf. Ist das korrekt? Ich will ja keine Sonderwünsche, sondern nur meine jetzigen Arbeitszeiten. Besten Dank für eine Antwort
Hallo, Sie meinen nach der EZ des jetztigen Bauchzwerges? Da haben Sie Anspruch auf die Erfüllung des alten Vertrages Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn deine Arbeitszeiten so im Vertrag stehen, hast du natürlich ein Anrecht darauf! Schließlich ruht dein Arbeitsvertrag während der Elternzeit nur. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hi, die Wochenstunden stehen drin, aber die Arbeitszeiten sind damals nur mündlich vereinbart worden. Bisher gab es nie irgendetwas dagegen....
Mitglied inaktiv
Dann wirds für dich schwierig! Denn dann kann dein AG die Arbeitszeiten vorgeben. Wie es mit Gewohnheitsrecht oder sowas in der Art aussieht, kann ich dir nicht sagen. Gruß Sabine
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