Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich arbeite bei einem großen Konzern. Nach meiner Elternzeit kann ich leider nicht auf meine alte Arbeitsstelle zurück. Nun hat mir mein Arbeitgeber einen anderen Platz angeboten, allerdings auf 1 Jahr befristet, weil danach die bisherige Stelleninhaberin wieder aus ihrer Elternzeit dorthin zurückkehrt. Nach diesem Jahr hänge ich quasi in der Luft und weiß nicht, wo ich dann eingesetzt werde. Muss ich diese Stelle annehmen oder habe ich das Recht, sie abzulehnen bzw. um Alternativen zu bitten? Danke für Ihre Antwort und Grüße Tine
Hallo, je nach Vertrag haben Sie Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Tätigkeit. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Kernfrage ist: warum kannst Dunicht auf die "alte" Arbeitsstelle zurück? Kannast Du nicht mehr Vollzeit? Oder liegt es am AG, daß die alte Stelle fest neu besetzt ist? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Die Stelle ist laut Personalabteilung besetzt. Ich war im Doppel-Sekretariat mit einer Kollegin und habe von ihr erfahren, dass dies nicht wirklich der Fall ist, sie bekommt öfter im Jahr Azubis, die bei ihr mitarbeiten, mehr nicht. Eine feste neue Mitarbeiterin gibt es nicht. Ich würde gerne wissen, ob ich generell annehmen muss was mir angeboten wird oder ob ich das Recht habe abzulehnen. LG Tine
Mitglied inaktiv
OK, nun wird es klarer: Zuerst masl: Du hast Anspruch auf deinen alten Arbneitplatz bzw. einen gleichwertigen, solange dieser auch deinem Arbeitsvertrag entspricht. Ich nehme also an, Du kannst die selben Stunden wie vorher leisten und grundsätzlich dem alten Arbeitsvertrag nachkommen? Dann muß Dich Dein AG genau "so" auch wieder beschäftigen (s. o.). Befristungen oder sonstiges ist nicht zulässig. Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag, der nur aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für einige zeit ruhte. Fertig. Evtl. kann der Arbeitsvertrag an deinem ersten Tag nach der EZ gekündigt werden, aber das wird man dann sehen müssen... Viele Grüße Désirée
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Sehr geehrte Frau Bader, In zwei Wochen endet meine Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich stellvertretende Teamleiterin. Kurz vor meinem Wiedereinstieg teilte man mir mit, dass es meine Stelle nicht mehr gibt und ich als Sachbearbeiter in derselben Abteilung arbeiten soll. Eine vergleichbare Position hat man mir nicht angeboten. Nun möchte m ...
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Liebe Frau Bader, mein Sohn ist am 12.2.20 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit bis zum 11.2.22 beantragt. Der Elterngeld Bezug endet im Oktober 21 (letzte Zahlung), daher nun die Frage, ob ich ohne Probleme am 11.11.21 (vorzeitig) in meinen Job auf Teilzeit in elternzeit zurück kehren kann oder ob ich die Elterngeldstelle über ...
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ich befinde mich seit 2 1/2 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Leitungstätigkeit. (dieser war vorher zwei Jahre befristet) Nun möchte ich nach knapp einem Jahr Elternzeit meine Stelle wieder antreten. Nun wird mir gesagt, dass ich keine gute Leitungsfähigkeiten hätte und es wäre ein gesamter Teamentschluss, dass ich als Leitung n ...
Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte mich über die rechtliche Situation bei meiner Rückkehr in meinen Job erkundigen. Vor der Schwangerschaft war ich stellv. Stationsleitung im Krankenhaus. Mit meinem Teilzeitantrag kommunizierte ich den Wunsch, wieder an meinen alten Arbeitsplatz auf besagter Station zurückkehren zu wollen. D ...
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