J.Scherer
Sehr geehrte Frau Bader, unsere erste Tochter wurde im Feb 2015 geboren. Mein Mann hatte von Mitte Oktober 2015 bis Mitte Dezember 2015 Elternzeit. Unsere zweite Tochter wurde im Aug 2016 geboren. Mein Mann hatte von Mitte Juli 2017 bis Mitte September 2017Elternzeit. Nun bekamen wir eine Rückforderung für das Elterngeld meines Mannes für unsere erste Tochter, da er nicht im 13. und 14. Lebensmonat in Elternzeit ging. Bedeutet das nun, dass wir das Elterngeld zurückbezahlen müssen, oder gibt es noch eine Möglichkeit dies mit der Elterngeldstelle zu klären?
Hallo, er kann BIS zum 14. LM nehmen. Aber hat er Monate oder Lebensmonate genommen? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das passt nicht. "Weil er nicht den 13./14. LM genommen hat" ist so keine korrekte Begründung, denn er kann LM nehmen, wie er das will, es muss nur vor Ablauf des 14. LM gewesen sein. Hat er wirklich LEBENSMONATE EZ genommen? "Mitte" des Monats ist ja nicht zwangslàufig der Beginn eines Lebensmonats. Wenn er das falsch gemacht hat, dann werdet ihr es zurückzahlen müssen. Gleiches droht für Kind 2, wenn er es da genauso falsch gemacht hat. Die EG Regelung ist da doch wirklich nicht missverständlich... LG Lilly
mellomania
wenn das kind an einem 14. auf die welt kommt, MUSS der vater an irgendeinem 14. eines monats elternzeit nehemn, und zwar zwei monate INNERHALB der ersten 14 lebensmonate. wenn er dann ab einem 16. nimmt, passt es nicht und das geld muss zurückgezahlt werden.
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