Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaubstage vor Schwangerschaft - wie ist das mit der Übernahme?

Frage: Resturlaubstage vor Schwangerschaft - wie ist das mit der Übernahme?

male2010

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Hallo Frau Bader, sorry, ich nochmal. Ich habe von vor Mutterschutz 9 TAge Resturlaub aus meinem Vollezeitvertrag. Stehen mir ,wenn ich wieder arbeite (Teilzeit mit 3 Tagen/ Woche), diese 9 Tage Resturlaub als volle Urlaubstage zu oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich für eine Woche Urlaub 5 Tage frei nehme, obwohl ich in TZ nur 3 Tage/ Woche arbeite? Danke Gruss male20


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Nein! Der Anspruch ist ja in dieser Höhe entstanden durch die fruehere Vollzeittaetigkeit.


peekaboo

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Hi, ob Du die vollen 9 Tage bekommst weiß ich nicht. Aber bei einer 3 Tage Woche würde es so berechnet werden. Dir stehen im Jahr mindestens 4 Wochen Jahresurlaub zu. Wenn Du nur 3 Tage in der Woche arbeiten würdest, stünden Dir nur 12 Tage Jahresurlab zu (2 Tage hast Du ja eh frei in der Woche). Achte vielleicht noch darauf, daß Du "feste" Arbeitstage bekommst um evtl. Gebrauch von Feiertagen machen zu können. LG Peeka


Lina_100

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Hier geht es um den Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit in Vollzeit. Der steht ihr voll zu und sie muss natuerlich nur ihre Arbeitstage Urlaub nehmen.


Lina_100

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Schau mal hier, vom EuGH entschieden: http://www.123recht.net/mobilepressarticle.asp?article=74372


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