Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Frage: Resturlaub

otti

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Ich beginne im Mai nach 3 Jahren EZ wieder bei meinem alten Arbeitgeber. Ende 2009 hatte ich bis Mai 2010 BV. Habe ich noch Anspruch auf den Resturlaub aus diesen beiden Jahren und bis wann muß dieser abgegolten werden ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Urlaubsanspruch geht bis zum Ende des Mutterschuzes - einschließlich BV. Der Urlaub kann im Jahr nachd er EZ u im Folgejahr genommen werden Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, Du hast Anspruch auf den Resturlaub bis zum Ende des Monats in dem der Mutterschutz endete. Genommen werden darf der Urlaub bis zum Ende des Jahres welches auf das folgt in dem die EZ endet. Endet die EZ also dieses Jahr darf der Urlaub bis 31.12.2014 nicht verfallen! LG Sabine


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