Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, seit dem 23. Juni bin ich in Mutterschutz. Unser Sohn wurde am 4.7. geboren, Nach dem Mutterschutz gehe ich für 1 Jahr in Elternzeit. Meinen 1 Tag Resturlaub wurde mir von der Personalverwaltung am 30.8. einfach so eingetragen.Ist das Rechtens, meines Erachtens darf ich den Tag doch bis ins nächste Jahr mitnehem und nach Beendigung der Elternzeit nehmen, oder? Vielen Dank für eine Antwort und Gruß Janet


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 2011 o 2012? Grds ist es besser, den Resturlaub nach der EZ zu nehmen, da Sie sonst weniger EG bekommen. Der AG kann den Urlaub nicht einfach eintragen, man kann ihna uch noch nach der EZ nehmen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Den Resturlaub, welchen Du vor dem Mutterschutz nicht nehmen konntest (dazu zählt ingesamt auch der Urlaub für die Monate in denen Du in Mutterschutz warst, und zwar als voller Monat, so auch nur ein Tag davon Mutterschutz war), darfst bis zum Ende des Folgejahres nehmen in dem die Elternzeit endete. Beispiel: Elternzeit endet 03.07.2012 --> Urlaub darf bis zum 31.12.2013 NICHT verfallen!!!! Urlaub steht Dir bis einschließlich August zu, also 8/12 Deines Jahresurlaubes!!!! LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo, Danke für die schnelle Antwort! Gruß Janet


SumSum076

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Noch etwas genauer: Resturlaub aus 2010 musst du in dem Jahr nehmen, in dem deine Elternzeit endet. Wenn du also ab Juli 2011 für 1 Jahr in Elternzeit gehst, muss du den Resturlaub aus 2010 bis spätestens zum 31.12.2012 genommen haben. Urlaub für das Jahr 2011 musst du nehmen in dem Jahr, in dem die Elternzeit endet, oder in dem Jahr danach. Also bis spätestens 31.12.2013. Gruß Sabine


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