Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe noch 24 Tage Resturlaub von vor meiner Schwangerschaft, damals war ich vollzeit beschäftigt. Jetzt fange ich wieder an zu arbeiten auf einer 50% Stelle=2,5 Tage.Ich soll den Urlaub zunächst nehmen, wie wird das gerechnet? Mein Arbeitgeber meint, Vollzeiturlaub muss ich auch als Vollzeiturlaub antreten und rechnet vom 1.Arbeitstag 24 Urlaubtage, ich arbeite jedoch jetzt Halbe stunden Zahl müsste es dann nicht entsprechend verrechnet werden?Ansonsten müsste ich doch auch Vollzeitlohn bekommen, oder? Mfg
Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche mind 24 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
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