Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub

Mitglied inaktiv

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Hi, ich habe schon versucht, etwas über Resturlaub zu erfahren, allerdings werde ich nicht so richtig schlau und irgendwie sagt auch jeder was anderes. Ich habe am 15.06.07 entbunden. Hatte bis dahim im Jahr 07 noch gar keinen Urlaub genommen. Verstehe ich das richtig, dass der mir zustehende Resturlaub zum 31.12.2009 erst verfällt? Oder muss ich den Urlaub noch dieses Jahr (2008) nehmen? Vielen Dank im voraus! MfG Bütti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ist vielleicht auch noch wichtig: ich nehme ein Jahr Elternzeit. Muss also dieses Jahr ab 15.06. wieder arbeiten.


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