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Hallo Frau Bader, ich arbeite seit 15.07.07 in einem neuem Altenheim und bin seit mitte August im Beschäftigungsverbot wegen Blutungen und vorzeitiger Wehen.Nun meine Frage steht mir trotzdem Urlaub zu ?Laut Vertrag 30Tage im Jahr ,aber da ich erst seit 15.07.dort bin 14Tage ??? Auf meiner Abrechnung steht immer bei Urlaubsanspruch - 0 Tage - .Ich werde am 3.03.08 entbinden oder per Kaiserschnitt am 22.02.2008. Danke für ihre Hilfe ! Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2008 und nochmal vielen Dank für ihre Arbeit hier im Forum,sie haben schon sehr vielen hier geholfen !!!
Hallo, DANKE - Ihnen auch! Also: Sie haben bis zum Ende des Mutterschutzes Urlaubsanspruch. Auch bei Krankheit. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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