Hallo Frau Bader, vielen Dank für die erhaltene Antwort bezüglich der Elternzeit. Nun hab ich noch eine Frage bezüglich des Resturlaubes von meinem ersten Kind.Ich habe noch 13 Tage Resturlaub die ich damals im Anschluß an den Mutterschutz nicht genehmigt bekommen habe mit der gesetzlichen Begründung, daß der Urlaub erhalten bleibt, für die Zeit nach der Elternzeit. In der neuen Elterngeld und Elternzeitbroschüre steht jedoch, daß, wenn der Urlaub nach Ende der ersten Elternzeit nicht genommen wird verfällt. Und in Fettschrift, daß der Übertragungszeitraum sich durch eine erneute Geburt eines weiteren Kindes sich nicht verlängert. Darf man dann den Resturlaub im Anschluß an die 1.Elternzeit nehmen (vorausgesetzt der AG stimmt zu, wenn nicht würde er ja verfallen) und dann sagen, daß man die nächsten zwei Jahre Elternzeit (b.3 LJ) nimmt? Vielen Dank schon mal im Voraus für die Beantwortung. Liebe Grüße Chrisbini
Mitglied inaktiv - 16.07.2007, 08:39