Pusteblume1611
Guten Tag Frau Bader, z.Z befinde ich mich in 2 jähriger Elternzeit, die im November 2017 endet. Im Anschluss habe ich meinen Resturlaub aus dem Jahr der Geburt eingereicht. Diesen konnte ich wege Beschäftigungsverbot nicht nehmen, da ich am Anfang des Jahres schwanger wurde. Nun nehme ich wie gesagt den Urlaub im Anschluss an die Elternzeit und komme genau so hin, dass ich zum 1.1.18 wieder arbeiten muss. Jetzt ist es so, dass ich nicht mehr zu meinem Arbeitgeber möchte (lieber Putz ich Klos auf dem Berliner Hauptbahnhof). Wie muss mir mein Arbeitgeber die Zeit in der ich dann den Resturlaub habe vergüten? Als Vollzeitstelle? Da der Urlaub ja einer Vollzeitstelle entstammt? Oder als Teilzeit? Da ich ja nicht mehr Vollzeit arbeiten gehe?? Vielen Dank
Hallo, als Vollzeit. Kündigen können Sie auch mit Frist 3 Mo. zum Ende der EZ - dann muss er den Urlaub auszahlen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
So wie er erarbeitet wurde. Vollzeit. Sinnvoller ist es einfach jetzt zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Dann muss er den Urlaub danach eh auszahlen.
Hallo, als Vollzeit. Kündigen können Sie auch mit Frist 3 Mo. zum Ende der EZ - dann muss er den Urlaub auszahlen Liebe Grüße NB
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