Leoseder84
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist seit 23.07.15 geboren. Ich habe ab der 17 SSW (Ende Feb 2015) ein Arbeitsverbot von meinem Frauenarzt bekommen. Seit 01.08.2016 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber mit einem Minijob wieder (vorher Vollzeit) meine Elternzeit habe ich um 1 Jahr verlängert ( bis 22.07.17) Meine Frage wäre jetzt: ich habe im ganzen Jahr 2015 keinen Urlaub genommen! Dieser würde mir ja noch zustehen oder? Allerdings weiß ich nicht ob auch während der Elternzeit und nur mit Minijob??? Mit freundlichen Grüßen sandra Schrödel
Hallo, ja. der kann jetzt genommen werden (dann in der Zeit Zahlung nach VZ) ,Problem ist, dass dann die EZ unterbrochen wird, oder nach der EZ Liebe Grüße NB
Leoseder84
Nur damit ich es richtig verstehe wenn ich den jetzt nehmen würde, wäre ich nicht mehr in elternzeit! Wenn ich nach dem 2 Jahr elternzeit wieder normal arbeiten würde, könnte ich ihn dann da auch erst nehmen? Nicht das er mir verfällt!
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