Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

resturlaub und elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: resturlaub und elterngeld

mufli

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guten tag, ich habe zwei fragen. ist es richtig das man den urlaub bis zum ende des mutterschutz berechnet bekommt auch wenn man im beschäftigungsverbot war?. meine kleine kam am 15.6 2011, also hätte ich anspruch bis mitte august ? meine zweite: mein freund kann evtl die 2 monate elternzeit nicht nehmen aus betrieblichen gründen. kann ich meine dann auf die 2 verlängern und dafür geld beantragen oder bekomm ich dann kein geld mehr? danke und lg Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch beim Beschäftigungsverbot haben sie Urlaubsansprüche bis für den Monat, in welchen der Mutterschutz endet. Wenn Ihr Partner kein Elterngeld beziehen kann, können Sie höchstens zwölf Monate Elterngeld bekommen, bei welchem die Monate abgezogen werden, in welche sie Mutterschaftsgeld bekommen haben. Liebe Grüße, NB


carmenm.

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hallo wie lang hast du denn ez eingereicht?


Mitglied inaktiv

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Wenn Dein Mutterschutz bis Mitte August ging, dann hast Du Urlaubsanspruch bie ENDE August. Urlaub gekürzt werden darf nach $17 BEEG um je 1/12 für jeden Monat in dem der Arbeitneher gar nicht beschäftigt war (=nicht gearbeitet hat) oder beschäftigt werden durfte (z.B. BV, Mutterschutz ...). Dein Freund kann seine 2 Monate übrigen AUF JEDEN FALL nehmen - so er in der Zeit mit dem Kind zusammenlebt (in einem Haushalt). Er hat ein RECHT darauf, und der AG kann auch aus betrieblichen Gründen NICHT ablehen!!!!! Die EZ muss nur mindestens 7 Wochen vor Antritt SCHRIFTLICH dem AG mitgeteilt werden (zur Not drei Monate vor der geplanten Entbindung ein Schreiben aufsetzten mit "Hiermit nehme ich 2 Monate EZ für mein Kind Vorname Nachname ab der Geburt (voraussichtlich xx.xx.xxxx)." - damit ist man dann auf der sicheren Seite!). Ob Du die zwei Monate EZ übernehmen kannst -> Nein, aber Du kannst Deine EZ um zwei Monate länger machen. Du kannst insgesamt 3 Jahre EZ machen - und zwar (im Gegensatz zum EG, welches man nur für Lebensmonate beantragen kann) taggenau (nur eben maximal 3 Jahre). Ob Du in dieser Zeit EG beantragen kannst, nun das hängt davon ab ob Du als Alleinerziehende gilst, was denke ich nicht der Fall ist. Selbst wenn Ihr nicht verheiratet seid, so sieht es für mich so aus als ob Ihr eine Lebensgemeinschaft bildet. LG Sabine


SumSum076

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Hm, du widersprichst dir im ersten Absatz selbst. (und nur am Rande, auch während der Elternzeit steht man im Beschäftigungsverhältnis). Aber es stimmt: reicht der Mutterschutz bis in den August, dann geht der Urlaubsanspruch auch bis August! Und bei der Elternzeit-Anmeldung für den Mann: Achtung: Sie muss 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden, ABER der Kündigungsschutz dazu reicht nur bis 8 Wochen vor Beginn. Meldet man also noch früher Elternzeit an, kann man noch die Kündigung erhalten. Gruß Sabine


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