Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub trotz Beschäftigungsverbots

Frage: Resturlaub trotz Beschäftigungsverbots

Tat.jana

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Hallo Frau Bader, Ich bin unbefristet angestellt und habe 30 Tage Jahresurlaub. Anfang 2020 wurde ich schwanger. Ich war von April bis September 2020 im Beschäftigungsverbot und anschließend bis Januar 2021 im Mutterschutz. Im Jahr 2020 habe ich KEINEN Urlaub nehmen können - wegen Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Im September endet meine Elternzeit. Nun werde ich den Arbeitgeber wechseln. Habe ich, bei meinem"alten" Arbeitgeber denn Anspruch auf Urlaub aus dem Jahr 2020? Ich habe das Gesetz so verstanden, dass mir alle 30 Tage Urlaub zustehen, auch wenn ich im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz war. Ist das korrekt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Anspruch auf Resturlaub besteht, § 17 BEEG. Wenn der Vertrag endet, muss der Urlaub ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB


mellomania

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Wenn das Vertragsverhältnis endet, bekommst du den resturlaub ausgezahlt. Nehmen kannst du ihn nur mit Zustimmung des AG. Der AG hat das Recht den Urlaub anteilig zu kürzen für Monate, die du komplett in ez warst


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