Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub nach Mutterschutz

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Ich hätte da mal eine Frage. Da es mir nicht möglich war, vor dem Mutterschutz meinen Resturlaub zu nehmen, dieser mir aber zusteht, kann ich den doch nach dem Mutterschutz nehmen. Danach möchte ich gern in Elternzeit gehen. Gibt es irgendein Gesetz, wo diese Regelung verankert ist, oder muß ich auf das Wohlwollen meiner Chefin hoffen??? Vielen Dank für Ihre Mühen! Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, lt. Gesetz kann der Resturlaub bis zu einem Jahr nach dem Ende der EZ genommen werden. Gruß, NB


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