TeaTime
Liebe Frau Bader, da ich aus vielen Gründen mein jetziges Arbeitsverhältnis nach der EZ kündigen möchte, würde ich gerne nach eben dieser, meinen Resturlaub aus der Zeit VOR und WÄHREND der EZ in Anspruch nehmen. Halten Sie es für Sinnvoll, das in einem Schreiben gebündelt zu formulieren oder würden Sie beides strikt trennen? Ich möchte da keinen Fehler begehen und würde mich freuen, wenn Sie einen Rat bzw vielleicht sogar eine Formulierungshilfe für mich hätten! Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo, in der EZ wird der Ag den Urlaub kürzen. Ansonsten können Sie es nehmen oder auszahlen lassen (bei Beendigung) Liebe Grüße NB
mellomania
während der EZ entsteht kein urlaubsanspruch. nur eben der rest von davor und mutterschutz. möchtest du den urlaub verbrauchen, so , dass das Arbeitsverhätnis DANACH endet? oder kündien und dir die urlaubstage auszahlen lassen? beim beendigen des AV geht das, dass man den urlaub auszahlen lassen kann.
TeaTime
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! :) Habe ich es richtig verstanden, dass mein gesammelter Urlaub VOR dem Mutterschutz vom AG gekürzt werden kann? Und ja- ich wollte in meinen Antrag zur Elternzeit schreiben, dass ich im Anschluss meinen Resturlaub nehmen möchte. Der AG wollte mich eh loswerden, da ich mit einigen Dingen (Behandlung von Zeitarbeitnehmern) nicht einverstanden war und ungemütlich wurde. Würde dann während meiner Elternzeit ein weiteres Schreiben verfassen, in dem ich zum Zeitpunkt nach dem Urlaub kündige, sodass ich da keinen Fuß mehr reinsetzen muss! Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen plausibel ausdrücken...
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