Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich habe im September 2008 meine Kündigung zu Dez. 2008, sowie die Bitte um Auszahlung meines Resturlaubs von 5 Tagen eingereicht. Meine Elternzeit endete im Dezember 2008. Wegen vorzeitiger Wehen wurde ich krank geschrieben und konnte meinen Urlaub deswegen nicht mehr nehmen. Die damalige Leitung forderte mich auf diesen Resturlaub mit in die Elternzeit zu nehmen. (alles mündlich geschehen) Ich habe soweit nichts Schriftliches in der Hand. Mir wird vorgeworfen, dass ich den Resturlaub im Elternzeitantrag nicht erwähnt habe.Seit Dezember versuche ich Auskunft in der Geschäftsstelle zu bekommen und werde mit Rückrufversprechungen vertröstet. Es passiert somit nichts. Habe ich keine Chance diesen Resturlaub noch ausgezahlt zu bekommen? Über Hilfe und Antwort wäre ich sehr dankbar. Lieben Gruß, May-Britt
Hallo, wo soll das Probelm sein? Natürlich haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, dein Anspruch ist sogar rechtlich vom BAG festgelegt, Urteil vom 20.05.2008. Lass dich nicht abwimmeln! Bei mir hats geklappt, der AG ist verpflichtet, dir entweder den Resturlaub im laufenden bzw. anschliessenden Kalenderjahr zu gewähren bzw. in deinem Fall auszuzahlen! LG Jana
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