Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Juli 2014 in Elternzeit und hatte bei Antritt des Mutterschutz noch 9 Tage Resturlaub, den ich überwiegend durch Krankschreibung vor dem Mutterschutz bekommen hab. Ich wollte dann gleich im Anschluss der 2 jährigen Elternzeit dieses Resturlaub nehmen da ich noch ein paar Tage für die Eingewöhnungsphase in der Kita brauche. Rechtlich verfällt der ja nicht und zusätzlich hab ich vor dem Mutterschutz leider nur mündlich mit der Sekretärin abgesprochen das, dass kein Problem wäre den Urlaub nach der Elternzeit zu nehmen. Leider hab ich kurz vor Weihnachten eine Abrechnung von meinem Arbeitgeber erhalten wo dieser Resturlaub abgegolten wurde und mir so ausgezahlt wurde. Wovon ich überhaupt nix wusste und ich es auch nicht wollte. Hab ich jetzt noch eine Möglichkeit dies Rückgängig zu machen? Bzw. durfte das mein Arbeitgeber überhaupt da ich ja auch keine Chance hatte diesen Urlaub zu nehmen? Herzlichen Dank
von Zauberzahn am 06.01.2015, 23:05