Enilec0711
Hallo Frau Bader, Vorab, auch wenn es vielleicht fies klingt, ist es bei uns finanziell anders nicht möglich und ich muss diese Frage stellen. Ich habe im Juli 2021 einen Sohn geboren und bin bis einschließlich 06.08. diesen Jahrs bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit. Aktuell arbeite ich nebenbei auf Minijob Basis. Das Minijob Verhältnis endet aber auch zum 06.08. und ab dem 07.08. fängt mein Vollzeit Job in der Pflege wieder an. Ich habe dann aber 36 Urlaubstage und bin bis zum 21.09. in Urlaub. Was wäre, wenn ich in der Zeit schwanger werden würde, würde mir dann das Beschäftigungsverbot mit meinem normalen Vollzeit Gehalt wieder zustehen oder nicht? Also ich würde am 15.08. und 15.09. auch wieder mein normales Gehalt bekommen. Aber was ist, wenn ich danach wieder schwanger werden würde und ins BV falle? Vielen lieben Dank schonmal Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie bekommen, wenn der AG nach der EZ ein BV ausspricht, weiter den vertraglich geschuldeten Lohn. Liebe Grüße NB
User-1736455377
ein BV setzt grundsätzlich Arbeitsfähigkeit voraus - also auch, dass Kind 1 entsprechend deinem Vertrag auch betreut ist. Denn ein BV vom AG kann jederzeit widerrufen werden, wenn er eine Ersatztätigkeit für dich hat. Dabei muss die Betreuung aber nicht zwingend durch den KiGa/TaMu oder so sein - es kann auch zB die Oma sein, die auf Nachfrage bezeugt, dass sie euer Kind betreuen würde.
Enilec0711
Es ging bei der Frage grundsätzlich nicht um die Betreuung meines 1. Kindes. Aber trotzdem danke für die Randinfo.
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