anolbi
Hallo, meine Frau hat bedingt durch ein Arbeitsverbot vor ihrem Mutterschutz noch 20 Tage alten Urlaub. Nun hat sie nach Ende der Elternzeit die Arbeitszeit von 100% auf 50% reduziert. Wie ist hier die Regelung bezüglich des Urlaubes und der damit zusammenhängenden Vergütung? Der Arbeitgeber meiner Frau hat ihr gesagt, dass sie jetzt 20 Tage zu den Halbtagskonditionen hat. Wir sind aber der Meinung, dass der Resturlaub so vergütet werden muss, wie zu der Zeit als er entstanden ist. Demnach müsste der Arbeitgeber den Urlaub entweder auf die aktuellen 50% umrechnen oder Urlaubstage mit 100% des Ursprungsvertrages vergüten. Wie ist hier die Rechtslage? Mit freundlichen Grüßen anolbi
Hallo, entweder der Arbeitgeber zahlt im Urlaub den vollen Lohn oder der Urlaub wird aufgeteilt. Liebe Grüße NB
mellomania
was meint ihr mit vergüten? sie muss ihn nehmen. vergüten geht nur, wenn sie kündigt.
chrissicat
Rechtlich ist es genau so, wie ihr das auch seht. Wenn deine Frau den Urlaub in Vollzeit erworben hat, dann ist er auch mit dem vollen Entgelt zu vergüten. Am einfachsten zu handhaben wäre es, wenn der Urlaub direkt komplett im Anschluss an die Elternzeit genommen werden würde, dann würde deine Frau für die Zeit volles Entgelt erhalten und erst danach das reduzierte Entgelt. Machbar ist es aber durchaus auch anders und trotzdem steht ihr für die Zeit des (alten) Urlaubs das volle Entgelt zu.
anolbi
Hallo, danke für die Antworten. Wo steht das? Gibt es dazu irgendwo einen Rechtstext oder ein Urteil? Nachdem man meine Frau jetzt 3 Monate hingehalten hat, hat sie morgen ein Personalgespräch, bei dem sie ihr den Urlaub erklären. Man hat aber schon angedeutet, dass sie den alten Urlaub lediglich zu den neuen Konditionen bekommt. Gruß anolbi
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist im August 2015 geboren. Habe vor der Elternzeit Vollzeit, 5 Tage die Woche gearbeitet und habe von 2015 17 Resturlaubstage übrig. Nun möchte ich nach der Elternzeit auf 450€-Basis, 2 Tage die Woche, anfangen zu arbeiten. Habe ich vollen Anspruch auf die 17 Tage Urlaub? Können Sie hierzu eine Rechtsprech ...
Hallo Frau Bader, Folgende Problematik: Ich möchte von Voll- auf Teilzeit nach Rückkehr aus der Elternzeit arbeiten ( Beginn 08.12.17) Nun bin ich aber wieder schwanger ( neuer Beginn Mutterschutz 11.03.18) Ich habe Resturlaub aus meinem Mutterschutz 08.12.14-04.04.15-> da Frühgeburt . Aus meinem Arbeitsvertrag stehen mir 2,5 Tage pro Monat zu. ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job