Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

Frage: Resturlaub bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

anolbi

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Hallo, meine Frau hat bedingt durch ein Arbeitsverbot vor ihrem Mutterschutz noch 20 Tage alten Urlaub. Nun hat sie nach Ende der Elternzeit die Arbeitszeit von 100% auf 50% reduziert. Wie ist hier die Regelung bezüglich des Urlaubes und der damit zusammenhängenden Vergütung? Der Arbeitgeber meiner Frau hat ihr gesagt, dass sie jetzt 20 Tage zu den Halbtagskonditionen hat. Wir sind aber der Meinung, dass der Resturlaub so vergütet werden muss, wie zu der Zeit als er entstanden ist. Demnach müsste der Arbeitgeber den Urlaub entweder auf die aktuellen 50% umrechnen oder Urlaubstage mit 100% des Ursprungsvertrages vergüten. Wie ist hier die Rechtslage? Mit freundlichen Grüßen anolbi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entweder der Arbeitgeber zahlt im Urlaub den vollen Lohn oder der Urlaub wird aufgeteilt. Liebe Grüße NB


mellomania

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was meint ihr mit vergüten? sie muss ihn nehmen. vergüten geht nur, wenn sie kündigt.


chrissicat

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Rechtlich ist es genau so, wie ihr das auch seht. Wenn deine Frau den Urlaub in Vollzeit erworben hat, dann ist er auch mit dem vollen Entgelt zu vergüten. Am einfachsten zu handhaben wäre es, wenn der Urlaub direkt komplett im Anschluss an die Elternzeit genommen werden würde, dann würde deine Frau für die Zeit volles Entgelt erhalten und erst danach das reduzierte Entgelt. Machbar ist es aber durchaus auch anders und trotzdem steht ihr für die Zeit des (alten) Urlaubs das volle Entgelt zu.


anolbi

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Hallo, danke für die Antworten. Wo steht das? Gibt es dazu irgendwo einen Rechtstext oder ein Urteil? Nachdem man meine Frau jetzt 3 Monate hingehalten hat, hat sie morgen ein Personalgespräch, bei dem sie ihr den Urlaub erklären. Man hat aber schon angedeutet, dass sie den alten Urlaub lediglich zu den neuen Konditionen bekommt. Gruß anolbi


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