Linda246
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist im August 2015 geboren. Habe vor der Elternzeit Vollzeit, 5 Tage die Woche gearbeitet und habe von 2015 17 Resturlaubstage übrig. Nun möchte ich nach der Elternzeit auf 450€-Basis, 2 Tage die Woche, anfangen zu arbeiten. Habe ich vollen Anspruch auf die 17 Tage Urlaub? Können Sie hierzu eine Rechtsprechung nennen die dies belegt? Vielen Dank im Voraus! MfG Linda
Hallo, http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/kein-urlaubsverlust-nach-wechsel-von-vollzeit-zu-teilzeit/ Liebe Grüße NB
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