AnniMath
Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde im Oktober 2014 geboren und ich befinde noch im Moment noch bis 13.9.15 in Elternzeit. Ursprünglich hatte ich geplant direkt im Anschluss meinen Resturlaub von 2014 zu nehmen, was auch schon genehmigt wurde. Nun habe ich mit meinem AG Gespräche bzgl. Teilzeit (30 Stunden) geführt, welche mir jedoch nur genehmigt werde würde, wenn ich die Elternzeit verlängere und quasi Teilzeit in Elternzeit mache. Nun stellt sich für mich die Frage bzgl. meines Resturlaubs. Den Urlaubsanspruch (4 Wochen) habe ich ja noch in Vollzeit (38 Stunden) erworben. Kann dieser Urlaub verrechnet werden, also auf 30 Stunden heruntergebrochen und dafür 1 Woche länger? Muss ich diesen Resturlaub ganz hinten anhängen? Kann ich den Urlaub nehmen, werde aber nur auf 30 Stunden Basis bezahlt, der Rest verfällt? Oder habe ich, wie mir unsere Personalerin erklären will, gar keinen Anspruch? Unsere Personalbüro kann/will mir keine richtige Auskunft geben, solange die Juristin noch im Urlaub ist und meint ich solle erstmal den Antrag stellen, schließlich wäre dieser noch nicht einmal genehmigt. Leider ist von der Antwort meine Antragsformulierung abhängig, da ich auf jeden Fall bis Mitte Oktober zu Hause sein muss(notfalls ohne Geld), da ich erst dann einen Kitaplatz habe. Können Sie mir hier weiterhelfen? Vielen Dank! AnniMath PS: Mein AG lehnt Teilzeit grundsätzlich ab und dieser Vorschlag mit Verlängerung Elternzeit und Teilzeit habe ich nur dem Einsatz meines direkten Vorgesetzten zu verdanken. Ich bin die Erste, die es "wagt" mit solchen Vorschlägen zu kommen. Einklagen möchte ich meine Ansprüche jedoch nicht, auch wenn ich gute Chancen hätte.
Hallo, für den Urlaub haben Sie Anspruch auf VZ-Lohn. Wenn Sie in der EZ TZ arbeiten sind Ihre Chancen danach wesentlich höher. Liebe Grüße NB
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