Framy
Guten Tag, ich habe ein BV 50% von meiner FA erhalten für die restliche Zeit bis zum Mutterschutz. Also von 30.07. bis 30.08.2018 (erster Tag MuSchutz ist der 31.08.) und ich habe noch 5 Urlaubstage über. Ich werde jetzt nur 2.5 Tage in der Woche arbeiten, da halbtags auf Grund des weiten Fahrtweges nicht lohnt. Meine Frage ist nun, ob ich für 5 Urlaubstage dann zwei Wochen weg sein kann weil ich ja nur noch 2,5 Tage arbeiten darf oder ob ich trotzdem 5 Urlaubstage für eine Woche nehmen muss. DANKE und viele Grüße Franziska
Hallo, Sie bekommen 100 % Lohn also zählen die Urlaubstage auch 100 %. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine Woche Urlaub bleibt eine Woche Urlaub, egal ob ein anteiliges BV vorliegt oder nicht. Bei einer Woche Urlaub werden 5 Urlaubstage abgezogen. Ob man mit einem 50%-Beschäftigungsverbot nur 2,5 Tage arbeiten kann statt 5 Tage mit der halben Stundenzahl, muss die Ärztin entscheiden. Üblicherweise wird nur die Stundenzahl reduziert, nicht die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Für dich sind die Fahrtkosten genauso wie bisher, auch wenn du 5 mal die Woche zur Arbeit fährst. Das Gehalt wird schließlich in voller Höhe weitergezahlt. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellt sich so überhaupt nicht. Entscheidend ist allein das, was deiner gesundheitlichen Verfassung zuträglicher ist.
Mitglied inaktiv
Pers. Rat auf Grund der gesetzlichen Vorschriften (siehe vorherige Ausführungen): Urlaub nicht nehmen und aufsparen. Deine 5 Tage bleiben 5 Tage... Und aus 5 Arbeitstagen 2,5 machen, würde ich nur in Abstimmung mit dem Arzt. Könnte sonst Probleme geben. Sinn der Sache ist ja die tägl. Belastung zu minimieren. Beste Grüße
Framy
Danke für die Antworten. Nach erneuter Rücksprache werde ich jetzt auch nicht nur 2.5 Tage arbeiten sondern die 19 Stunden auf 4 Tage aufteilen. Dennoch habe ich noch eine Frage bzgl. dem Resturlaub. Wenn ich jetzt z.B. einen Montag Urlaub nehme (=8h), muss ich dann die restliche Woche nur noch 11 Stunden arbeiten, also so dass die 19 wieder voll sind? LG
Mitglied inaktiv
An deinen Überlegungen sieht man ja schon, dass das ganze Konstrukt darauf abzielt, sich persönliche Vorteile zu verschaffen, die du nicht gehabt hättest, wenn du normal weitergearbeitet hättest. Nimm den Urlaub wochenweise, dann tritt das Problem nicht auf. Oder arbeite an 5 Tagen jeweils 4 Std, wie das fast alle der Schwangeren machen, die ein anteiliges BV haben. Wenn ich deine Personalchefin wäre, würde ich dir den Urlaub nur wochenweise gewähren.
Framy
@ uriah ich versuche nicht, daraus einen Vorteil zu haben Ich hätte bis zum Mutterschutz ein generelles BV bekommen, habe aber mit der Ärztin nochmal gesprochen und uns dann darauf geeinigt, dass ich es erst mal mit 50% versuche und sonst nochmal auf sie zu komme.... Ich arbeite eh nur noch diesen Monat und hatte davor Urlaub, daher wollte ich nicht von jetzt auf gleich weg sein... Und da meine Personalabteilung nicht genau weiß, wie das mit dem Urlaub ist, wollte ich das eben hier in Erfahrung bringen Ich bin auch nicht nur einen Tag weg, sondern eine Woche und eben diesen einen Montag, für den ich die Frage hier gestellt hatte.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz
- Sozialversicherung bei Einmalzahlung
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit