Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung

KaeLA

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu meinem Resturlaub. Aus meiner Vollzeitbeschäftigung habe ich noch ein paar Tage alten Urlaub übrig. Nun steht der Beginn meiner Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit bevor. Der Urlaubsanspruch aus Vollzeitbeschäftigung sollte mir, wenn ich die Rechtsprechung richtig verstehe, ja auch entsprechend des Vollzeitgehaltes vergütet werden. Frage 1: Um es einfacher zu halten, ist es möglich erst den Urlaubsanspruch aus der nun beginnenden Teilzeittätigkeit in diesem Jahr zu verbrauchen und den Resturlaub bis nach der Elternzeit „mitzunehmen“? Frage 2: Bedeutet dies, dass bspw. verbleibende Tage aus der nun beginnenden Teilzeit am 31.03.2024 verfallen würden, der Resturlaub aus vor der Elternzeit allerdings nicht? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der TZ können Sie die Urlaubsansprüche aus TZ nehmen, den Urlaub aus der VZ können Sie noch nach der EZ nehmen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Das sind zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse und dürfen auch urlaubstechnisch nicht vermischt werden.


KaeLA

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Ergänzende Info: Es handelt sich um eine Teilzeitausübung meines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende der Elternzeit. D.h. es wurde kein neuer Vertrag geschlossen, sondern der bestehende Vertrag bis zum Ende der Elternzeit reduziert.


Pamo

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Du kannst immer anbieten, den Urlaub zu nehmen, wenn man ihn dir nicht gutschreiben oder auszahlen will. Wenn du jetzt bspw. nur 50% von dem arbeitest, wie der Urlaub erworben wurde, bspw. Vollzeit, dann hast du jetzt eben die doppelte Anzahl von Urlaubstagen zum freimachen. Will der AG, dass du wochen- oder gar monatelang urlaubst? Wär doch gar nicht schlecht...


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