Rose22
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde am 15.11.14 geboren und ich habe für sie zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ab 15.11 fange ich Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Ich habe noch 28 Resturlaubstage von meiner Schwangerschaft. Da hatte ich ein Bv. Nun wurde mir gesagt ich muss den Urlaub bis März 2016 verplanen. Das habe ich auch gemacht. Das war wohl der erste Irrtum der mir erzählt wurde. Ich habe jetzt ab dem 15.11 18 Resturlaubstage genommen. Diese will mir mein Arbeitgeber wie meinen Teilzeitlohn ausbezahlen. Müsste ich diese nicht mit Vollzeitlohn entgeltend werden? Wie kann ich mich dagegen wehren. Gibt es einen Paragrafen wo das geschrieben steht? Alles reden mit meinem Arbeitgeber bringt leider nichts. Vielen Dank
Hallo, Sie haben für Urlaub, der in VZ erarbeitet wurde, Anspruch auf VZ-Lohn Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du sie als Teilzeitlohn bekommst, würde ich erwarten, dass du entsprechend mehr Tage bekommst, bin aber natürlich keine Anwältin. Aber wenn du einen 8h Tag Urlaub noch hast und nur 4h Teilzeit, dann sollten das für mein Verständnis zwei Tage sein, für die der Urlaub reicht, bei Teilzeitlohn. Aber mit diesem ganzen Murks rund um Elterngeld und Arbeiten ist ja sowieso die Hälfte AN gegenüber unfair.... LG Lilly
Sternenschnuppe
Er muss so ausgezahlt werden wie er erarbeitet wurde. Hast ja nicht halbe Tage erarbeitet, sondern ganze Tage. Soll Dein Chef seinen Steuerberater fragen, wenn er keine Ahnung hat. Oder es auf 56 Tage ändern, wenn er nur die Hälfte auszahlen will.
Rose22
Vielen dank erst einmal für Eure Antworten. Ich arbeite in einem Krankenhaus und mit der Personalabteilung bin ich nicht weitergekommen. Jetzt bin ich damit zur oberen Etage und die behaupten ich irre mich. Die zahlen das schon immer so aus. Hallo!? Dabei habe ich schon öfters gelesen dass Frau Bader so antwortet wie ihr. Oh man ich hoffe die werden bald einsichtig, dass nervt mich schon. Eigentlich müssten sie das als seht großer Arbeitgeber besser wissen.
La_Latina
Bei mir wars genauso - schalt mal den Betriebsrat ein! Der konnte das bei mir ganz schnell lösen mit Hinweis aufs Elterngeldgesetz! Du musst deinen Urlaub von vor dder Elternzeit erst nach der Elternzeit nehmen, nicht wenn du in Elternzeit arbeiten kommst. Und auch dann muss Vollzeiturlaub gewährt werden oder umgerechnet werden!!
Rose22
Vielen Dank für den Tip. An den hab ich noch gar nicht gedacht. Werde ihn Morgen gleich kontaktieren. Vielleicht ist das der Schlüssel für meine Lösung. Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, vom Betriebsrat habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber zu meinem Wiedereinstieg nach der Elternzeit meine Vollzeitstelle auf eine 0,88 Stelle reduzieren will. Laut Zusatz zu meinem Arbeitsvertrag kann mein Arbeitgeber dies mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist tun. (Wurde bei einer Stellenaufstockung vor 13 Jahren so verein ...
Lieber Frau Bader, meine zweijährige Elternzeit endet Ende April. Vor meiner Elternzeit war ich 25 Std. Pro Woche in einer Apotheke beschäftigt( weniger als 10 Mitarbeiter) mit einem unbefristeten Vertrag. Jetzt möchte ich wieder zurück, genau zu diesen Kondition. Dies lehnt der Arbeitgeber allerdings ab. Während meiner Abwesenheit hat er ...
Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation. Ich bin relativ früh in der Schwangerschaft von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden. Daraufhin wurde die Stundenzahl einer Kollegin erhöht. Bereits in der Schwangerschaft habe ich meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich keine Elternzeit nehme und nach dem Mutterschutz w ...
Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner EZ war ich in Vollzeit angestellt und habe noch 25 Tage Resturlaub, die ich aufgrund Krankheit nicht nehmen konnte. Nun kehre ich ab dem 1.12.17 nach EZ in das Berufsleben zurück, aber nur in Teilzeit und zwar arbeite ich nur 3 Tage die Woche. Mein AG will mir nun meinen ALTEN Resturlaub runterreduzie ...
Guten Morgen, ich habe meinem Arbeitgeber unaufgefordert die Schwangerschaftsbescheinigung vom Arzt übermittelt. Diese kostete 7,50€. Lt. MuSchG ist der AG verpflichtet diese zu bezahlen. Auf meine Bitte hin dies mit der nächsten Gehaltsabrechnung zu erstatten, wurde nicht entsprochen "die Auszahlung ist nicht möglich". Muss ich in diesem Fall, ...
Schönen guten Tag Frau Bader. Vor kurzem habe meinen Antrag für die Elternzeit eingereicht. Mein ET ist der 26.5. Geplant ist dass ich bis Ende Nov. 2020 in EZ gehe. In der Zeit möchte ich 6 Monate Basis Elterngeld beziehen und danach 12 Monate EG Plus und dazu 50Std im Monat arbeiten. Somit deckt sich meine EZ mit dem EG Bezug. Nun habe ich ...
Hallo Frau Bader. Ich hatte 6 Jahre Elternzeit. Vorher hatte es ich bei meinen alten Arbeitgeber die Entgeltgruppe 6. Habe jetzt Teilzeit auf 13 Stunden die Woche beantragt! Jetzt möchte er mir für den gleichen Job eine Entgeltgruppe 5 geben! Darf er das? Er meinte ich war jetzt 6 Jahre weg und müsste weiter unten wieder anfangen! Ich bedanke mic ...
Guten Tag Frau Bader, Kurz zu den Eckdaten meines Falls: Unsere Tochter wurde am 28.03.22 geboren. Derzeit befinde ich mich also im Mutterschutz und habe anschließend bereits Elternzeit beantragt die ich per Einwurf Einschreiben an meinen Arbeitgeber geschickt habe. Eine direkte Rückmeldung zum Antrag auf Elternzeit vom Arbeitgeber habe ich no ...
Ich bin 15 Jahre in einer großen Firma mit über 2000 Mitarbeitern angestellt. Ich habe zwei kinder 9 und 3 Jahre. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet, seiddem ich Kinder habe ist das nicht mehr so möglich. Mein Mann muss bis Abends arbeiten, deswegen habe ich ich immer dann nur in Früh und Nachtdienst gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen ist d ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner