Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Bader! Ich bin Zahnarzthelferin und da mir mein chef keine andere arbeitsmöglichkeit ausser den Behandlungsstuhl bereit stellen konnte, musste er mich ins Beschäftigungsverbot schicken. ich war zudemzeipunkt schwanger (Wegen ansteckungsgefahr) Dies tat er aber nur unter der voraussausetzung das ich ihm einen neuen vertrag unterschreibe in dem drin steht das am 30.9.2006 mein arbeitsverhältnis endet. Nun hab ich noch resturlaub von 2004 da war ich auch schon im BV wegen meiner ersten tochter hatte dann 2005 erziehungurlaub und 2006 war ich dann wieder im BV wegen meiner 2ten Tochter. Steht mir nun der Resturlaub von 2004 und 2006 zu wenn der vertrag einfach am 30.9.2006 endet? ichbin nun wieder im erziehungsurlaub somit kann ich den resturlaub nicht nehmen. Ich habe gehört das er mir den dann auszahlen müsste?!? Herzlichen dank im vorraus Frau Bader lg Nadine
Hallo, wenn man Urlaub wegen BV nicht nehmen kann, kann man ihn bis zu 1 Jahr nach beendigung der EZ nehmen, danach verfällt er. Kann man iohn gar nicht nehmen, weil der Vertrag endet, muss er ausgezahlt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, der resturlaub aus 2006 steht dir auf jeden fall zu, falls er nicht genommen werden kann, muss dein arbeitgeber dich auszahlen. der urlaub aus 2004 ist erloschen und kann nicht mehr geltend gemacht werden. LG peli
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