JJiffetS
Hallo Frau Bader! Momentan befinde ich mich in Elternzeit (ab 4.11.14 für 3 Jahre). Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft habe ich die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes (ET 6.6.16) gekündigt. Wieviel Restelternzeit von Kind 1 ist übertragbar? Eigentlich wären noch 18 Monate übrig. Der Arbeitgeber will mir aber nur 12 Monate gewähren. Vielen Dank.
Hallo, man kann sich pro Kind bis zum 8. LJ bis zu 12 Mo. übertragen lassen - bei Kind 2 sogar 24 Mo. Bei dem zeitlichen Abstand kommen Sie trotzdem nicht auf 6 J. Liebe Grüße NB
JJiffetS
Insgesamt würde ich gerne 6 Jahre Elternzeit ausschöpfen.
Strudelteigteilchen
Dein AG hat Recht, für Geburten vor 2015 sind nur 12 Monate übertragbar. Bei dem Abstand zwischen den Kindern bleibt dir nichts anderes übrig, als 6 Monate verfallen zu lassen. Immerhin hast Du dann auch nur 6 Null-Monate für's Elterngeld und bekommst evtl. etwas mehr als den Mindestsatz (abhängig von Deinem vorherigen Verdienst). Beim idealen Abstand von 24 Monaten + 6 Wochen hättest Du 12 Null-Monate.
SumSum076
Was du versuchen kannst: 4.11.14 bis Beginn Mutterschutz Kind 2 (ca 25.4.16) - Elternzeit für Kind 1 ab Geburt von Kind 2 - 1 Jahr Elternzeit für Kind 2 dann restliche Elternzeit von Kind 1 dann restliche Elternzeit von Kind 2. In dieser "restlichen Elternzeit von Kind 1" liegt ein Teil noch vor dem 3. Geburtstag, daher kein Problem. Und da der AG einer Übertragung von bis zu 12 Monaten für Kind 1 zustimmen würde, sollte auch der übertragene Teil kein Problem sein. Da mittlerweile bis zu 24 Monate Elternzeit übertragen werden dürfen, dürfte die restliche Elternzeit für Kind 2 auch kein Problem sein. Ich mein, diese Art zu wechseln stand sogar mal als Beispiel in den Richtlinien des BEEG. Gruß Sabine
SumSum076
PS: Restelternzeit wird taggenau berechnet.
Strudelteigteilchen
Das geht nicht, aus zwei Gründen: 1. Die zwei ersten zwei Jahre vom ersten Kind müssen vor dem 2. (!!!!) Geburtstag genommen werden. 2. Außerdem müssen die ersten zwei Jahre verbindlich und in Gänze 7 Wochen vor Antritt gemeldet werden und sind dann nur noch mit Zustimmung des AG änderbar. WENN eine Übertragung auf nach dem 2. Geburtstag möglich WÄRE (was sie nicht ist), dann hätte sie das mit der ursprünglichen Meldung angeben müssen.
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