Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtliche Behandlung des Resturlaubs von vor der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtliche Behandlung des Resturlaubs von vor der Elternzeit

Sast

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe Resturlaub aus 2023 von vor meiner Elternzeit und habe zum 1.1.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit begonnen zu arbeiten. Wie ist der 2023 Urlaub rechtlich zu sehen? Ist es wirklicher "Resturlaub" oder "zusätzlicher Urlaub 2025"? Hintergrund ist dass mein Unternehmen in Kurzarbeit ist und HR meint, ich muss nun erst meinen Resturlaub direkt abbauen um auch an der Kurzarbeit teilzunehmen. Die Regelung besagt dass Resturlaub vor Kurzarbeitsbeginn abgebaut sein muss. Kennen Sie sich da aus? Muss ich wirklich nun den Urlaub abbauen oder zählt der alte Urlaub zum 2025 Urlaubsanspruch hinzu? Mir wird quasi die Pistole auf die Brust gesetzt dass ich sofort in Urlaub gehen soll, aber mir würde der Urlaub nun persönlich garnichts bringen. Vorab vielen Dank und viele Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das regelt § 17 BEEG: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Bedeutet: der Urlaubsanspruch besteht NACH der EZ. Liebe Grüße NB


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