Sast
Guten Tag Frau Bader, Ich habe Resturlaub aus 2023 von vor meiner Elternzeit und habe zum 1.1.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit begonnen zu arbeiten. Wie ist der 2023 Urlaub rechtlich zu sehen? Ist es wirklicher "Resturlaub" oder "zusätzlicher Urlaub 2025"? Hintergrund ist dass mein Unternehmen in Kurzarbeit ist und HR meint, ich muss nun erst meinen Resturlaub direkt abbauen um auch an der Kurzarbeit teilzunehmen. Die Regelung besagt dass Resturlaub vor Kurzarbeitsbeginn abgebaut sein muss. Kennen Sie sich da aus? Muss ich wirklich nun den Urlaub abbauen oder zählt der alte Urlaub zum 2025 Urlaubsanspruch hinzu? Mir wird quasi die Pistole auf die Brust gesetzt dass ich sofort in Urlaub gehen soll, aber mir würde der Urlaub nun persönlich garnichts bringen. Vorab vielen Dank und viele Grüße
Hallo, das regelt § 17 BEEG: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Bedeutet: der Urlaubsanspruch besteht NACH der EZ. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur richtigen Beantragung der Elternzeit. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für Kind 1, (geb. 15.06.2014) Entbindungstermin für mein 2. Kind ist der 25.11.2015, daher habe ich nun zum Mutterschutzbeginn des 2. Kindes meine die EZ von Kind 1 beendet. Für Kind 1 waren 2 Jahre beantragt. Da e ...
Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2 Kind hat Trisomie 21 und ist offt Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(4Jahre) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind ( fast 2 Jahr ...
Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2. Kind hat Trisomie 21 und ist oft Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(geb.2013) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind (geb. 2015) ...
Guten Tag mein Sohn ist nun zweieinhalb Jahre alt und ich bin in der 24. Woche schwanger Punkt nun habe ich die Elternzeit unterbrochen damit ich den Mutterschutz bekomme . Meine Frage ist ist nun es bleiben 4 Monate übrig von meinem Sohn die ich noch nicht an Elternzeit genommen habe. kann ich die noch hinterher nach der neuen Elternzeit nehmen? W ...
Hallo nochmal, Ich habe beim jetzigen AG drei Jahre EZ- nach einem Jahr ET mit Teilzeit Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich den AG wechseln würde. Verfällt meine Elternzeit oder habe ich auch bei dem neuen AG Anspruch auf Elternzeit (mit Teilzeit). Also ich würde dann bei meinem jetzigen AG nächstes Jahr kündigen. Lg
- Ich hab Elternzeit beendet und muterschuz genomen fur zweite Kind danach hab ich weiter Eltenzeit fur zweiten neugeboren Kind genomen. Kann ich nach ende den Elternzeit von zweiten Kind dan das rest Eltenzeit(das ich beendet habe) von ersten Kind weiter beantragen Erste Kind ist 16.10.2015geboren Zweite Kind ist 15.12.2017 geboren
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch reichlich Urlaub von vor meiner Elternzeit übrig. (Fast 60 Tage). Vor 2 Wochen habe ich angefangen "Teilzeit in Elternzeit" zu arbeiten und dies geht bis zum 02.01.2027 so. Das Datum und die Teilzeit habe ich extra so gewählt, damit ich den restlichen Resturlaub dann über 2 volle Jahre (2027 & 2028) abbauen k ...
Guten Morgen Frau Bader, seit dem 1. September 2020 bin ich in Teilzeit und unbefristet bei Arbeitgeber A (große GmbH mit über 7.000 Beschäftigten) beschäftigt. In diesem Zeitraum habe ich ein Kind geboren. Für dieses Kind habe ich den gesetzlichen Mutterschutz sowie im Anschluss fünf Monate Elternzeit in Anspruch genommen. Nach der Elternzeit hab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot