Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtliche Behandlung des Resturlaubs von vor der Elternzeit

Frage: Rechtliche Behandlung des Resturlaubs von vor der Elternzeit

Sast

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich habe Resturlaub aus 2023 von vor meiner Elternzeit und habe zum 1.1.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit begonnen zu arbeiten. Wie ist der 2023 Urlaub rechtlich zu sehen? Ist es wirklicher "Resturlaub" oder "zusätzlicher Urlaub 2025"? Hintergrund ist dass mein Unternehmen in Kurzarbeit ist und HR meint, ich muss nun erst meinen Resturlaub direkt abbauen um auch an der Kurzarbeit teilzunehmen. Die Regelung besagt dass Resturlaub vor Kurzarbeitsbeginn abgebaut sein muss. Kennen Sie sich da aus? Muss ich wirklich nun den Urlaub abbauen oder zählt der alte Urlaub zum 2025 Urlaubsanspruch hinzu? Mir wird quasi die Pistole auf die Brust gesetzt dass ich sofort in Urlaub gehen soll, aber mir würde der Urlaub nun persönlich garnichts bringen. Vorab vielen Dank und viele Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das regelt § 17 BEEG: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Bedeutet: der Urlaubsanspruch besteht NACH der EZ. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur richtigen Beantragung der Elternzeit. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für Kind 1, (geb. 15.06.2014) Entbindungstermin für mein 2. Kind ist der 25.11.2015, daher habe ich nun zum Mutterschutzbeginn des 2. Kindes meine die EZ von Kind 1 beendet. Für Kind 1 waren 2 Jahre beantragt. Da e ...

Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2 Kind hat Trisomie 21 und ist offt Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(4Jahre) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind ( fast 2 Jahr ...

Sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich pauschal arbeiten und bekomme Alg 1 und 2. Mein 2. Kind hat Trisomie 21 und ist oft Krank und Pflegebedürftige. Aus diesem Grund hatte ich überlegt den rest Elternzeit doch noch zu nehmen da es Berufluch zu schwierig ist. Ich hatte beim ersten Kind(geb.2013) 1 Jahr und bei meinem Letztem Kind (geb. 2015) ...

Guten Tag mein Sohn ist nun zweieinhalb Jahre alt und ich bin in der 24. Woche schwanger Punkt nun habe ich die Elternzeit unterbrochen damit ich den Mutterschutz bekomme . Meine Frage ist ist nun es bleiben 4 Monate übrig von meinem Sohn die ich noch nicht an Elternzeit genommen habe. kann ich die noch hinterher nach der neuen Elternzeit nehmen? W ...

Hallo nochmal, Ich habe beim jetzigen AG drei Jahre EZ- nach einem Jahr ET mit Teilzeit Was passiert mit meiner Elternzeit, wenn ich den AG wechseln würde. Verfällt meine Elternzeit oder habe ich auch bei dem neuen AG Anspruch auf Elternzeit (mit Teilzeit). Also ich würde dann bei meinem jetzigen AG nächstes Jahr kündigen. Lg

- Ich hab Elternzeit beendet und muterschuz genomen fur zweite Kind danach hab ich weiter Eltenzeit fur zweiten neugeboren Kind genomen. Kann ich nach ende den Elternzeit von zweiten Kind dan das rest Eltenzeit(das ich beendet habe) von ersten Kind weiter beantragen Erste Kind ist 16.10.2015geboren Zweite Kind ist 15.12.2017 geboren

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...