Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe folgende Frage: Meine Mutterschutzfrist beginnt am 22.3.06. Aus 2005 habe ich noch 4 Werktage Resturlaub. Und in 2006 fällt ja auch noch anteilig Urlaub an. Ich bin allerdings seit November 05 in einem 400-€-Job und gehe 3mal wöchentlich je 5 Stunden arbeiten. Der Resturlaub stammt noch aus Zeiten, wo ich teilzeitbeschäftigt war (20-Std-Woche, 5 Arbeitstage a 4 Stunden). Wie kann ich nun meinen Urlaub noch vor der Mutterschutzfrist berechnen und auch nehmen? Was fällt in 2006 an Urlaub an (laut Vertrag 25 Werktage/Jahr)? Wann kann ich diesen Urlaub nehmen? Bezieht sich der Resturlaub auf die Tage, die ich tatsächlich arbeite (d.h. ich würde 4 Tage, wo ich sonst arbeite, nicht gehen) oder auf die "normalen" Wochentage? (also nochmal Urlaubsanspruch von Montag bis Donnerstag z.B.)? Wenn ich nach der Erziehungszeit nicht wieder dort arbeite, entfällt da der Urlaub? Mein Arbeitgeber interessiert sich nicht dafür und wird mir wohl auch ehr was ungünstiges "unterjubeln" und mir nicht die Freizeit anbieten, die mir ggf. zusteht. Sorry für die vielen Fragen, aber ich blicke da derzeit gar nicht mehr durch und möchte meinem Chef gerne mit handfesten Fakten entgegentreten können! Vielen Dank im voraus! Iris.
Hallo, ich verstehe Ihre Frage nicht so ganz. Sie können die vier Tage an vier Tagen nehmen. ich verstehe auch nicht, ob der 400 er Job zusätzlich oder anstelle von dem alten Job ist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Den Urlaub aus 2005 mußt du noch vor dem Mutterschutz nehmen, sonst verfällt er. Den Urlaub für 2006 kannst du auch noch in dem Jahr nehmen, in dem du wieder normal zu arbeiten anfängst, allerdings nur, wenn du im gleichen Betrieb wieder anfängst. Urlaub steht dir auch für die gesamte Mutterschutzfrist zu, also auch für die 8 Wochen nach der Geburt. Das müßte bei dir Ende Juni/ Anfang Juli sein, was sich sehr gut rechnen läßt, weil du dann Anspruch auf deinen halben Jahresurlaub hast. Gruß Kernchen
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