Elena-Franziska
Guten Tag, Habe da mal eine Frage: Ich bin seit dem 01.07.2017 in der geringfügigen Beschäftigung (450€ auf 45 Stunden in Monat) habe aber erst heute meinen Vertrag erhalten, da die Dame die dies macht erst krank war und dann bis gestern im Urlaub war. Jetzt habe ich ein merk blatt bekommen welche sich um eine Befreiung aus der Rentenversicherung bezieht. Ich Blicke da aber nicht so ganz durch. Bei 450€ habe ich keinerlei Abzüge oder doch? Und muss ich den Arbeitsamt auch Bescheid geben das ich in Geringfügiger Beschäftigung bin? Bekomme keine Leistungen von denen. Das ich der Elterngeldstelle eine Kopie vom Arbeitsvertrag geben muss weiß ich. Stehe jetzt doof da weil ich nicht weiß wie das mit der Rentenversicherung ist usw. Wenn sie mir helfen würden das zu verstehen wäre ich sehr dankbar. LG Elena-Franziska
Hallo, Nein, die haben keine Abzüge. Es sei denn, dass Sie sich freiwillig rentenversichern. Schauen Sie doch mal auf der Seite von der Knappschaft, da gibt es viele Informationen. Dem Arbeitsamt müssen Sie Bescheid geben, wenn sie von dort Leistungen bekommen. Liebe Grüße NB
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