Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich der Rentenanspruchzeiten. Bei unserem ersten Kind (2007) war mein Mann und ich 2 Monate GEMEINSAM in Elternzeit zu Hause. Dies haben wir bei unserem zweiten Kind (2011) auch so gemacht. Habe jetzt gehört, dass man die Rentenanrechnungszeiten 2 Monate nach der Elternzeit einem Elternteil zuordnen kann. Beim 1. Kind haben wir dies auf mich (Mutter) übertragen. Stimmt es, wenn wir es dieses mal meinem Mann übertragen, dass niemand eine "Rentenlücke" hat? VG Janett
Hallo, das kann man machen. Für wen es sinnvoller ist, kann am besten eine Beratung bei der dt. Rentenversicherung (in jedem grösseren Ort) klären Liebe Grüsse, NB
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