Sehr geehrte Frau Bader,
Anfang Dezember buchten wir unseren Sommerurlaub für 2009. Es sollte Ende Mai in die Türkei gehen.
Nun habe ich letzten Samstag positiv getestet und der ausgerechnete ET wäre der 22.8.
Jetzt würde ich also in der 28.SSW fliegen, was mir echt Sorgen macht.
Tritt meine Reiserücktrittsversicherung in Kraft, wenn ich die Reise nun storniere? Die Anzahlung wurde schon getätigt, mit welchen entstehenden Kosten muss ich rechnen? Ist nun die ganze Anzahlung weg?
Vielen Dank und ein gesundes Neues Jahr
Steffi
Mitglied inaktiv - 01.01.2009, 15:39
Antwort auf:
Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft
Hallo,
hierzu ein Urteil:
Nach Feststellung einer Schwangerschaft müssen Frauen nicht gleich am nächsten Werktag die Buchung einer Fernreise stornieren. Ihre Reiserücktrittskostenversicherung muss ihnen stattdessen einige Tage Bedenkzeit zugestehen - in dieser Zeit könne "das Für und Wider eines nicht alltäglichen Urlaubs vor dem Hintergrund der [...] Schwangerschaft in Ruhe bedacht werden". Das hat das Landgericht Köln entschieden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem Fall ging es um eine Seychellen-Reise, die vier Tage vor dem geplanten Abflug storniert wurde. Bei der Frau war eine Zwillingsschwangerschaft festgestellt worden - allerdings schon zwölf Tage vor dem Tag der Attestausstellung, an dem dann auch die Reise abgesagt wurde. Die Versicherung übernahm deshalb nur einen Teil der vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Sie argumentierte, der Reiseveranstalter hätte aufgrund seiner Stornostaffel weniger Geld verlangt, wenn die werdende Mutter gleich einen Tag nach der Feststellung der Schwangerschaft von der Reise zurückgetreten wäre.
Dieses Argument ließ das Gericht aber nicht gelten. Zwar hätte das Paar die Reise nicht so knapp vor dem Abflug absagen dürfen. Den Gang ins Reisebüro gleich am Tag nach dem positiven Schwangerschaftstest beim Arzt zu fordern, ging den Richtern aber zu weit. Es sprach den werdenden Eltern eine "gewisse Bedenkzeit" zu. In ihr hätte es sich dem Paar "aufdrängen müssen, dass das Risiko einer langen Flugreise angesichts der Schwangerschaft nicht eingegangen werden kann."
Landgericht Köln, Aktenzeichen 24 S 40/06
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2009
Antwort auf:
Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft
Warum solltest Du in der 28. SSW nicht fliegen?
Ich bin noch viel später nmoch viel weiter weg und für viele Wochen geflogen :-)
Eine normale SS berechtigt nicht zum krankheitsbedingten Rücktritt von einer Reise.
EINE SCHWANGERSCHAFT IST KEINE KRANKHEIT!!!!
Viel Spaß mit dem wachsenden Bauch,
Désirée
Mitglied inaktiv - 01.01.2009, 20:26
Antwort auf:
Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft
Hallo,
eigentlich kann man schon mit dickem Bauch fliegen, aber in der ersten SS hatte ich ab der 30. SSW mit vorzeitigen Wehen zu kämpfen, drum bin ich nun ein bisschen vorsichtiger.
Mitglied inaktiv - 01.01.2009, 20:31