Mitglied inaktiv
hallo... in ein paar wochen ist es soweit, mein zweites kind wird auf die welt kommen. Das zweite kind ist von meinem neuen partner, mit dem ersten kindesvater lebe ich nicht mehr zusammen. was passiert, wenn mir etwas passiert ? werden die geschwister dann getrennt und jedes kind kommt zu seinem leiblichen papa ? - wenn ja, wie kann ich das verhindern (kann ich das überhaupt?) könnte evtl. meine mutter für beide kinder das sorgerecht bekommen ? danke und lg vanessa
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Kindkrank Tagen. Mein Mann arbeitet voll und wir haben zwei Kinder. Ich hole gerade mein Abitur nach, besuche dafür an bestimmten Tagen Abends die Schule und muss den Rest der Zeit meine Aufgaben zuhause erarbeiten. Ich habe eine Bescheinigung der Schule, wonach meine häusliche Vor und Nachbearbeitung ...
Ich habe folgende Frage: Das BEEG hat einen Bindungszeitraum von 2 Jahren festgelegt. Das BAG hat das Gesetz durch ein Urteil erweitert, in dem klargestellt wurde, das eine Entscheidung zur Verlängerung der Elternzeit innerhalb der ersten 2 Jahre seitens des AG nach "billigem Ermessen" zu erfolgen hat. Gilt dies nur für die Verlängerung, oder auc ...
Welche rechtliche Form sollte eine "Verfügung" haben, wer im Todesfall der Eltern nach deren Willen die Vormundschaft übernehmen soll? Welchen Vorteil oder Nachteil hat es, das vor einem Notar zu "verfügen"? (Ziel ist es, daß nicht das Vormundschaftsgericht involviert wird, da das im Bekanntenkreis zu unnötigen und unsinnigen Folgen für Kinder ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum. Mein Partner und ich möchten die Partnerschaftsbonusmonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen (alte Regelung da Geburt vor Sept 21). Ich habe bislang auf einige spezielle Fragen in meiner Situation keine Antworten gefunden und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich arbeite im ...
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt stellt sich dar. Der Kindergarten meiner Tochter ist in einer anderen Gemeinde. Jetzt kam ein Brief vom Jugendamt der Kita-Gemeinde, wir müssen an das Jugendamt des Wohnortes bezahlen und auch zu deren Gebührenregelungen. Diese sind ca. 200 Euro teurer, weil hier eine andere Gehaltstabelle verwendet wird, w ...
Bei 6 Std Arbeitszeit an einem Tag ist ja keine Pause gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie mir bitte sagen, ob meine folgenden Annahmen stimmen (Einverständnis des Arbeitgebers natürlich vorausgesetzt): - Man darf Pausen einlegen - auch mehrere kürzere, so oft und viel man will. (Ein gesetzliches Anrecht hat man aber nicht richtig?) -Wenn man ...
Meine 8-jährige Tochter ist seit Kurzem an Diebetes mellitus Typ 1 erkrankt. Nächstes Jahr ist eine Klassenfahrt mit 3 Übernachtungen geplant, auf der sie von einem Elternteil begleitet werden muss, da nachts immer wieder Unterzuckerungen auftreten. Gibt es dafür in irgendeiner Weise eine Freistellung des Elternteils vom Job? Bei uns kommt noch daz ...
Guten Tag, ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten. Der Antrag wurde in mei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Mitte März krankgeschrieben bin in ungekündigter Anstellung und habe seit Ende April Anspruch auf Krankengeld. Meine Arbeitsunfähigkeit ist schwangerschaftsbedingt, da mein erstes Kind ein Frühchen war und man dies nun eigentlich vermeiden wollte.Meine letzte Arbeitsunfähigsbescheinigung hatte die Ärztin bis ...
Also die Liebhaberei erst nach 5 Jahren beantragt und sich das Elterngeld innerhalb dieser 5 Jahre anrechnen lassen will. Zählt man dann im Sinne der Elterngeld als Unternehmer? Wir haben darüber hinaus < 10KWP und keine Einkommenssteuererklärung dazu. Viele Grüsse