Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsmittelfrist Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtsmittelfrist Sorgerecht

Mitglied inaktiv

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Hallo, am 23.09 übertrug mir das Familiengericht das alleinige SR. Dem Urteil, das mir zugeschickt wurde lag keine Rechtsmittelfristbelehrung bei. Der KV hat am 29.10. Beschwerde eingelegt. Ich habe gelesen, das eine solche Frist i.d.R 4 Wochen beträgt. Somit wäre er ja spät dran. Oder ist diese Info flasch? Wo erfahre ich, wie die Frist war? Wenn sie wirklich schon abgelaufen war, würde es dann nicht zu einem erneuten Verfahren kommen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nagel mich nicht fest, aber ich denke, die Frist beträgt einen Monat - damit hätte er zu spät Beschwerde (muss ja bei einem Urteil eigentlich Berufung heißen) eingelegt. Dir wurde keine RM-Belehrung beigefügt, da du ja nicht beschwert warst und somit kein Rechtsmittel hattest. Ruf doch einfach mal bei Gericht an und frag nach. lg, jule


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist nicht: -> von wann ist das Schreiben? sondern -> wann ging es ihm zu? Wenn ich also das Schreiben erst ein paar Tage später zuging, KÖNNTE er noch in der Frist liegen... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Also meiner Anwältin ging das Schreiben am 26.09 zu. Poststempel ist vom 24.09. Also müsste es seiner Anwältin ja auch dann zugegangen sein. Ist ja innerhalb einer Stadt...da braucht ein simpler Brief ja keine 5 Tage!!! Oder kann sie einfach behaupten, der Brief sei erst dann angekommen?!


Mitglied inaktiv

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Mogeln kann er da nicht, da Parteien, die ein RM haben, die Post immer mit Zustellnachweis zugestellt bekommen. Aber wie gesagt, frag doch einfach bei Gericht mal nach


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