Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte zur Bewilligung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte zur Bewilligung der Elternzeit

miskikidee

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem AG den Antrag auf Elternzeit für 2 Jahre gestellt und um eine Bestätigung gebeten. Da das Verhältnis zu meinem AG nicht gut steht, ist es generell schwierig, vernünftige Gespräche bzw überhaupt Gespräche zustande zu bekommen. Ein Antwortschreiben habe ich bisher auf keiner meiner Nachfragen oder Anträge erhalten... Nun steht seit der Geburt meines Sohnes, der am 29.03.15 zur Welt kam, das Ausfüllen der Anlage A für das Elterngeld aus. Dies lässt mein AG über das Steuerbüro ausfüllen. Das Steuerbüro hat es aber wieder an meinen AG geschickt, das sie die Frage zur Teilzeit nicht beantworten konnten. Natürlich habe ich auf meine Nachfragen hin wieder keine Antwort von meinem AG erhalten. Jetzt habe ich aber eine EMail von dem Steurbüro in meinem EMail Postfach mit der Anlage im Anhang. Dort musste ich nun sehen, dass mein AG mir eine Elternzeit von 1 Jahr bewilligt hat. Daher nun meine Frage: ich hatte ja 2 Jahre beantragt und dachte auch, dass mir das Recht auf 2 Jahre am Stück zusteht. Kann mein AG mir das wirklich verweigern??? Wie kann ich weiter vorgehen, wenn mein AG sich nicht äußert und das ganze so hinauszögert? Darf ich in den Antrag auf Elterngeld meinen angeforderten Zeitraum eintragen, auch wenn in der Anlage vom AG etwas anderes steht? Ich möchte doch endlich nur diese ganzen Anträge abschicken können.... Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort! MfG Nadine


Pamo

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Du musst keine Elternzeit beantragen, sondern lediglich mitteilen. Der AG bewilligt nicht, sondern nimmt zur Kenntnis. Schick ihm also ein Schreiben, dass er seine Unterlagen korrigieren soll.


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