Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte und Pflichen das Vaters/ Unterhaltsansprüche

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte und Pflichen das Vaters/ Unterhaltsansprüche

Hasenfuß

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Hallo ich hoffe Sie können mir etwas weiter helfen... Mein Ex und ich haben uns vor ca. 5- 6 Monaten getrennt. Wir sind nicht verheiratet, haben aber geteiltes Sorgerecht! Seit dem er von heut auf morgen ausgezogen ist, hat er unsere gemeinsame Tochter (9 Monate ist sie jetzt) vielleicht 10 mal gesehen... Manchmal 1-2 Nächte, meist aber nur 2-3 Std u nd das auch nur alle 3-4 Wochen! Jetzt kommt er mir plötzlich damit, das er mir ab diesen Monat kein Unterhalt mehr geben will. (Bis Jetzt hat er mir immer 150€ gegeben, das hab ich handschriftlich von ihm und auch beim Amt so angegeben, ich beziehe zur Zeit ALG2.) Er hat bereits einen Sohn. Als unsere Tochter geboren wurde, haben wir den Unterhalt für den Sohn berechnen lassen und da kam bei rum, dass er ca 90€ zahlenmuss. Darauf bezieht er sich jetzt. Aber die Lebensumstände haben sich ja sehr verändert und es wurde bis jetzt nie etwas neues berechnet, weder für den Sohn noch für unsere Tochter. Er arbeitet als Koch, Vollzeit. Jetzt hat er seinen Job hier freiwillig gekündigt und nimmt wohl ab Jan. soweit ich weiß, einen schlechter bezahlten Job an. Irgendwie finde ich das alles sehr fragwürdig. Er hat jetzt mit einem Anwalt gedroht, weil er ganz plötzlich dies und das aus meinem Haushalt haben möchte, also zB Staubsauger, Töpfe etc. Wie sagt, er wohnt seit fast einem halben Jahr nicht mehr hier und damals hatte er gesagt er bräuchte nichts und deswegen auch nichts außer seinen persnlichen Dingen mitgenommen. Wo kann ich mich am besten hinwenden? Was kann da auf mich zukommen? Haben Sie vielleicht ein paar Tipps oder Dinge auf die ich Achten müsste? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gehen Sie zum Anwalt! Es geht um den Unterhalt für sich und das Kind. Liebe Grüße, NB


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