Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bei einem Landkreis als Beamtin beschäftigt. Wenn ich nach der Mutterschutzfrist unmittelbar und wieder Vollzeit zu arbeiten beginne, einen Anspruch auf dieselbe Stelle, oder nur eine vergleichbare? Schönen Dank und viele Grüße
Hallo, das hängt von der Tätigkeit ab. Grds. haben Sie Anspruch auf den alten ArbPlatz, aber Sie können doch eh versetzt werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Eigentlich unerbricht der MuSchu ja nur Kraft Gestzes die Tätigkeit und eigentlich arbeitest Du dann danach einfach weiter.... ... aber: Dein Dienstherr kann Dich so sowieso "jederzeit" versetzen, oder? Dann macht er das dann eben genu in der Zeit wenn es sein muß... Viele Grüße Désirée
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
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Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
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