Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, leider finde ich im Nezt keine Lösung für mein Problem. Unsere Tochter wurde Anfang 2001 geboren. Seit Juni 2001 arbeite ich 20 Stunden wöchentlich. Nun will mir mein AG vorschrieben nur noch nachmittags zu arbeiten obwohl meine Kollegin - auch 20 Stunden Arbeitszeit- nur vormittags zur Arbeit kommen muß. In meinem Arbeitsvertrag sind keine bestimmten Uhrzeiten vorgeschrieben. Meine Frage wäre: Hat ein AG das Recht mir diese Nachmittags-Arbeit vorzuschreiben und desweiteren interessiert micht, ob ich jetzt noch meinen restlichen Erziehungsurlaub von ca. 30 Monaten beantragen kann? Für Ihre Information bedanke ich mich herzlichst im voraus. Mit freundlichen Grüßen Anja
Liebe Anja, ja, man kann mit 8 Wo Frist auch später noch EU beantragen. Zu der Frage der Arbeitszeit kann ich ohne Kenntnis der Umstände und des Vertrages nichts sagen. Gruß, NB
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Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
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