Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte bei Insolvenz einer Tochter-firma in einer großen Unternehmens Gruppe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte bei Insolvenz einer Tochter-firma in einer großen Unternehmens Gruppe

SunSet12

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Liebe Frau Bader, Die wahrscheinlichkeit steht momentan 50/50 dass im Laufe des nächsten Jahres die Gesellschaft in der ich gerade tätig bin, nächstes Jahr die Pforten schließt... da werde ich vermutlich schon in Elternzeit sein. Das kleine Unternehmen ist eine eigenständige Firma die aber zu einer großen Unternehmens Gruppe gehört von der wir zur zeit auch 100% unserer finanzierungen erhalten. "Auf unserer Homepage steht: Die XY GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen innerhalb dem Verbund der international renommierten XY Gruppe" Bei insolvenz würde die Unternehmens Gruppe aber nicht unsere Firma irgenwie aufkaufen oder übernehmen, sondern wir würden "eingestampft" werden und den Mitarbeitern hier wurde angeboten, wer dann bleiben möchte, für den würde Unterschlupf innerhalb der Unternehmens Gruppe gefunden werden. Die Arbeitsverträge würden also auch nicht klassisch übernommen werden sondern diese Kollegen werden innerhalb der Unternehmens Gruppe dann "neu" eingestellt. Es wäre also keine offizielle Übernahme von Mitarbeitern deren Verträge dann mit übernommen werden müssen sondern eine normale Kündigung auf die eine neu Einstellung folgt. Kurz gesagt: lediglich eine nette Geste Seitens des Unternehmens Verbands wie mir scheint, aber wohl keine Pflicht Tja für mich ist das dann natürlich etwas unfair solange ich in Elternzeit bin wird mir das ja aller Wahrscheinlichkeit nach nicht angeboten werden. Die Unternehmens Gruppe wird froh sein, dass sie mirgegenüber keine Pflicht haben mich ebenfalls neu einzustellen und nach der Elternzeit weiter zu beschäftigen. Ich kann mir vorstellen dass ich dann einfach fallengelassen werde und dann eben einfach Pech gehabt habe... :-( Was kommt dann auf mich zu? Und habe ich die Chance bei einem Rechtsstreit mich ebenfalls in die Unternehmens Gruppe einzuklagen wenn doch offensichtlich ist dass der ein oder andere Mitarbeiter innerhalb der Unternehmens Gruppe weiter beschäftigt wurde? Geht mein Kündigungsschutz auf den Verband über oder besteht hier keine Pflicht zur Übernahme solcher Verbindlichkeit innerhalb eines Firmenverbands? Wo kann ich mich dazu weiter informieren? Vielen Dank im voraus!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihre Firma ist ein eigenständiges Unternehmen und damit besteht keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Mutterkonzern. Liebe Grüße NB


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