Johnny
Sehr geehrte Frau Bader, ab welchem Zeitpunkt muss man beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen und wie beantrage ich es? Es ist nur der errechnete Geburtstermin gegeben. Gibt es bestimmte Formulare oder reicht eine selbstgeschriebene Beantragung? Wie informiere ich den Arbeitgeber am sinnvollsten? Gibt es für bestimmte Angelegenheiten gesetzlich geregelten Sonderurlaub? Wie sieht das Recht auf Elternzeit aus, wenn man sich beruflich in der Probezeit befindet? Speziell bei internem Stellenwechsel im öffentlichen Dienst. Vorab Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
Hallo, man muss er sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beantragen. Wenn man direkt nach der Geburt die Elternzeit nehmen muss, weiß man ja noch nicht genau, wann das Kind zur Welt kommt. Dann schreibt man "..beantrage ich ab dem Geburtstermin, voraussichtlich dem ......." Formulare gibt es hier nicht. EZ kann man auch in der Probezeit nehmen. Sonderurlaub ist wahrscheinlich im öffentlichen Dienst, je nach Dienstherrn, geregelt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Zwischen 7 und 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit (möchte man ab Geburt, dann vor dem errechneten Termin) muss die Anmeldung beim AG sein. 7 Wochen ist die Frist aus dem BEEG. Aber nur 8 Wochen vorher hat man Kündigungsfrist. Eine selbstgeschriebene Anmeldung. zB Ich melde Elternzeit für den ersten und siebten Lebensmonat meines Kindes an, welches für den ?? (datum) ausgerechnet ist. Die genauen Daten werde ich nach der Geburt nachmelden. Ich bestätige, dass ich mein Kind selbst betreue und mit ihm in einem Haushalt wohne. Ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Anmeldung Es gibt keinen gesetzlichen Sonderurlaub. In deinem Arbeitsvertrag es trotzdem Sonderurlaub geben... Probezeit ist kein Hindernis für Elternzeit! Auch nicht im öffentlichen Dienst. Gruß Sabine
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