Frage: Recht nach Trennung

Hallo ich habe eine Frage,ich habe mich von meinem Mann nach zehn Jahren Ehe getrennt wir haben zwei Kinder eins habe ich mit gebracht u eins ist von uns gemeinsam. Wir waren im August schon einmal getrennt da er sehr eifersüchtig ist zum Teil auch Handgreiflich wird mich ständig beleidigt vor allem vor den Kindern.Ich bin im August ausgezogen jedoch im November wieder zurück wegen der Kinder weil sie in ihr zu Hause zurück wollten.Jetzt möchte ich die Kinder nicht wieder hier raus reißen u hier wohnen bleiben er jedoch möchte auch hier bleiben.Mietvertrag ist auf uns beide doch der Vermieter ist mit meinem Mann befreundet. Was habe ich für Rechte was kann ich tun?

von Monja88 am 06.05.2019, 15:37



Antwort auf: Recht nach Trennung

Hallo, es gibt die Möglichkeitd er Zuweisung der Ehewohnung, § 1361b BGB. Geht gerichtlich. Wenn er gewalttätig ist, geht es auch über die Polizei mit GewaltschutzG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2019



Antwort auf: Recht nach Trennung

Du kannst auf zuweisung der ehewohnung klagen. Dann entscheidet das gericht. Kannst du dir die wohnung alleine leisten? Wenn der vermieter gegen dich als alleinmieter ist, KANN es trotzdem durchgesetzt werden, dauert aber ewig und kostet geld aber v.a. nerven. V.a. geht es auch um das gemeinsame kind, denn wenn er da abr bekommt, dann auch die wohnung. Überlege es dir gut, ob du dir nicht lieber eine wohnung in der nähe suchst....

Mitglied inaktiv - 06.05.2019, 16:32



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