Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht nach Elternzeit

Frage: Recht nach Elternzeit

Kerstin111

Beitrag melden

Hallo, ich beende im September 2021 meine 2-jährige Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt schon mitgeteilt, dass er mir meine alte Stelle nicht mehr anbieten kann. Er bietet mit anstelle einer Vollzeitstelle eine 450€ Stelle an! Kann er das so einfach? Bevor ich in EZ ging bestand das Unternehmen aus meinem Chef, mir und einer Ministelle. Mittlerweile hat er eine Vollzeitkraft und 2-3 Minijobs vergeben. Was kann ich machen? Normal muss er doch meinen Platz freihalten, und wenn das nicht geht muss er mich nach Ende der EZ fristgerecht kündigen mit Lohnfortzahlung, oder? Stünde mir evtl. Sogar eine Abfindung zu? Bin seit 9 Jahren im Betrieb


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grundsätzlich steht Ihnen ein alter oder ein vergleichbarer Arbeitsplatz zu. Problem hier ist aber, das es sich um einen sog Kleinbetrieb handelt, der Ag kann hier unproblematisch (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) ab dem ersten Arbeitstag kündigen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Du siehst das richtig. Ausser thema Abfindung, das ist immer verhandlungssache. Schwieriger wird es in einem Kleinbetrieb. Was ihr ja zu sein scheint, da ist kündigen leichter möglich. Alternativ würde ich das 3te Jahr dran hängen und innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Vorteil, dein AG kann dir nicht so leicht kündigen. Du kannst bei ihm in TZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten, der VZ-vertrag ruht weiterhin oder du arbeitest mit seiner Zustimmung woanders. AG darf der Verlängerung auch nicht widersprechen.


Dojii

Beitrag melden

Da der Betrieb so klein ist (weniger als 15 Mitarbeiter) hat sie aber keinen Rechtsanspruch auf die Elternteilzeit bei ihrer Firma. Aber man könnte dann natürlich woanders in TZ (max. 30 Wochenstunden) arbeiten.


mellomania

Beitrag melden

was meinst du mit kündigen mit lohnfortzahlung? er kann dir vertragsgemäß kündigen, daher würde ich das 3. jahr dranhängen und in der ez tz arbeiten. geht auch woanders wenn er zustimmt. wenn er dir aber keine tz anbieten kann, was er nicht muss wenn ihr weniger als 15 mitarbeiter seid, dann könntest du woanders bis zu 30 h arbeiten. und hast kündigungsschutz eben durch das 3. jahr elternzeit. zustimmen dazu muss er nicht, da du zwei jahre hattest.


Kerstin111

Beitrag melden

Kündigen mit Lohnfortzahlung meine ich, dass er mir mindestens einen Monat meinen alten Lohn zahlen muss, bevor die Kündigung greift. Durch die Fristen. Es geht mir auch nicht darum, dass ich die Stelle behalte. Ich möchte nur nicht auf meine Ansprüche verzichten, weil er denkt er muss mich nicht Weiterbeschäftigung. Ich möchte quasi einfach die Kündigung seinerseits haben, damit ich dann ab Oktober eine neue Stelle ohne Probleme anfangen kann


KielSprotte

Beitrag melden

Du hast im Falle einer AG-Kündigung keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wo hast du den Anspruch her?


Kerstin111

Beitrag melden

Ich kennen meinen alten Chef. Wenn er Kündigungen ausspricht, stellt er einen bis Ende Frei. War zumindest sonst immer so.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...