Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht nach Elternzeit

Kerstin111

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Hallo, ich beende im September 2021 meine 2-jährige Elternzeit. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt schon mitgeteilt, dass er mir meine alte Stelle nicht mehr anbieten kann. Er bietet mit anstelle einer Vollzeitstelle eine 450€ Stelle an! Kann er das so einfach? Bevor ich in EZ ging bestand das Unternehmen aus meinem Chef, mir und einer Ministelle. Mittlerweile hat er eine Vollzeitkraft und 2-3 Minijobs vergeben. Was kann ich machen? Normal muss er doch meinen Platz freihalten, und wenn das nicht geht muss er mich nach Ende der EZ fristgerecht kündigen mit Lohnfortzahlung, oder? Stünde mir evtl. Sogar eine Abfindung zu? Bin seit 9 Jahren im Betrieb


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich steht Ihnen ein alter oder ein vergleichbarer Arbeitsplatz zu. Problem hier ist aber, das es sich um einen sog Kleinbetrieb handelt, der Ag kann hier unproblematisch (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) ab dem ersten Arbeitstag kündigen. Liebe Grüße NB


Felica

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Du siehst das richtig. Ausser thema Abfindung, das ist immer verhandlungssache. Schwieriger wird es in einem Kleinbetrieb. Was ihr ja zu sein scheint, da ist kündigen leichter möglich. Alternativ würde ich das 3te Jahr dran hängen und innerhalb der EZ in TZ arbeiten. Vorteil, dein AG kann dir nicht so leicht kündigen. Du kannst bei ihm in TZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten, der VZ-vertrag ruht weiterhin oder du arbeitest mit seiner Zustimmung woanders. AG darf der Verlängerung auch nicht widersprechen.


Dojii

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Da der Betrieb so klein ist (weniger als 15 Mitarbeiter) hat sie aber keinen Rechtsanspruch auf die Elternteilzeit bei ihrer Firma. Aber man könnte dann natürlich woanders in TZ (max. 30 Wochenstunden) arbeiten.


mellomania

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was meinst du mit kündigen mit lohnfortzahlung? er kann dir vertragsgemäß kündigen, daher würde ich das 3. jahr dranhängen und in der ez tz arbeiten. geht auch woanders wenn er zustimmt. wenn er dir aber keine tz anbieten kann, was er nicht muss wenn ihr weniger als 15 mitarbeiter seid, dann könntest du woanders bis zu 30 h arbeiten. und hast kündigungsschutz eben durch das 3. jahr elternzeit. zustimmen dazu muss er nicht, da du zwei jahre hattest.


Kerstin111

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Kündigen mit Lohnfortzahlung meine ich, dass er mir mindestens einen Monat meinen alten Lohn zahlen muss, bevor die Kündigung greift. Durch die Fristen. Es geht mir auch nicht darum, dass ich die Stelle behalte. Ich möchte nur nicht auf meine Ansprüche verzichten, weil er denkt er muss mich nicht Weiterbeschäftigung. Ich möchte quasi einfach die Kündigung seinerseits haben, damit ich dann ab Oktober eine neue Stelle ohne Probleme anfangen kann


KielSprotte

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Du hast im Falle einer AG-Kündigung keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wo hast du den Anspruch her?


Kerstin111

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Ich kennen meinen alten Chef. Wenn er Kündigungen ausspricht, stellt er einen bis Ende Frei. War zumindest sonst immer so.


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