Frage: Recht - Herausgabe

Hallo Frau Bader, ich muss sie mal fragen bevor ich mich an einen hier ansässigen Rechtsanwalt wende. Und zwar hat mein Freund 3Kinder (5 und 3) die Mutter der 3en ist ein Alkoholiker und die 3 hat er am 21.05 bekommen mit Polizei usw.. Nun haben seine Eltern gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht die 3 zur Mutter der Alkoholikerin gebracht. Wir haben die 3 Kinder ohne Kleidung usw bekommen sie hat nichts herausgegeben. Ich bekomme für meine eigenen Kinder (2 und 4) immer Kleidung bei meiner Freundin bzw kaufe ihr diese ab also habe ich die Kleidung die meinen Kindern noch zu groß war den 3en angezogen. Als nun seine Eltern die 3 zu der Mutter gebracht haben haben sie alle meine Kleider mitgegeben. Nun habe ich ihr einen Brief per Einschreiben geschickt vor einer Woche das ich diese morgen holen komme daraufhin rief ich sie eben an wann sie zu Hause sei darauf bekam ich als Antwort garnicht du bekommst auch nichts mehr... Hab ich keinen Anspruch mehr auf die Kleidung meiner Kinder? Das sind Sachen für die ich mind. 400€ wenn nicht noch mehr bezahlt habe und ich hätte die Sachen gerne wieder für den eigentlichen Zweck nämlich für meine Kinder. Können sie mir sagen was ich nun tun kann? Ich möchte ihr die Sachen nicht überlassen, da ich sie bezahlt habe und meine Kinder diese ja auch benötigen. Mit freundlichen Grüßen Sarah Klein

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 17:16



Antwort auf: Recht - Herausgabe

Hallo, zahlt der KV denn Unterhalt? Ansonsten kann es uU als solcher angerechnet werden. Das kann ich auf die Ferne nicht so einfach sagen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2009



Antwort auf: Recht - Herausgabe

Ja er zahlt Unterhalt. Da ich heute einen Drohbrief von ihr bekommen habe war ich mit der Angelegenheit vorhin direkt beim Rechtsanwalt gewesen. Vielen lieben Dank trotzdem

Mitglied inaktiv - 26.11.2009, 13:04



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