Guten Tag Frau Bader, ich möchte gerne nach Ende der Elternzeit meine Arbeitszeit reduzieren und Teilzeit arbeiten. Ich habe gelesen, dass man nur Anspruch darauf hat wenn man mind. 6 Monate ununterbrochen im Betrieb (über 15 Mitarbeiter) angestellt war. Zählen zu diesen 6 Monaten Anstellung auch die Monate der Elternzeit? Ich bin nämlich erst 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes eingestellt worden bzw. hatte dann direkt ein BV. Vielen Dank!
von LaraC am 30.11.2021, 13:05